Möglichkeiten der Zuwanderung

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Das Unternehmen informiert die internationale Pflegekraft auf eine adressatengerechte Weise über die Möglichkeiten der Zuwanderung nach geltender Rechtslage und wie sie sich dazu weiter informieren kann. Dies umfasst auch Informationen zu allen notwendigen bürokratischen Anforderungen und die damit in Verbindung stehenden Behörden.

 

  1. Möglichkeiten der Zuwanderung nach geltender Rechtslage als internationale Pflegekraft

Wenn Sie aus einem Drittstaat nach Deutschland einreisen möchten, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel. Dieser Titel wird Ihnen auf Grundlage des Zwecks Ihres Aufenthaltes verliehen

In Deutschland stehen umfangreiche Migrations- und Integrationsberatungsangebote zur Verfügung, wobei das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) Ihnen die Möglichkeit bietet, Ihren Einreiseprozess zu beschleunigen.

Dies ist im § 81a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) geregelt.

  1. Fall: Sie haben bereits ein konkretes Arbeitsplatzangebot

In diesem Fall kann Ihr Arbeitgeber gegen Gebühr ein sogenanntes “Beschleunigtes Fachkräfteverfahren” für Sie beantragen.

 

Wie sieht das „Beschleunigte Fachkräfteverfahren“ aus?

In diesem Verfahren spielt die Ausländerbehörde eine entscheidende Rolle.

Sie

  • berät Arbeitgeber über die Einreisevoraussetzungen für Sie und
  • übernimmt die Prüfung aller geltenden Anforderungen sowie
  • die Einleitung des Anerkennungsverfahrens.
  • Während des gesamten Verfahrens sind die beteiligten Behörden an kurze Fristen gebunden.

 

Wie lange dauert das „Beschleunigte Fachkräfteverfahren“ bis zur Erteilung des Visums?

In der Regel dauert das beschleunigte Fachkräfteverfahren nicht länger als vier Monate. Die Zeitspannen können wie folgt aufgeschlüsselt werden:

  • Etwa sechs Wochen für die Erteilung des Visums.
  • Etwa acht Wochen für das Anerkennungsverfahren.
  • Etwa eine Woche für das Zustimmungsverfahren.

 

  1. Fall: Sie haben bereits kein konkretes Arbeitsplatzangebot

Alternativ dazu besteht für Sie weiterhin die Option des

  • Regulären Einreiseverfahrens” und gegebenenfalls des
  • Verfahrens zur Erlangung einer Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit“.

Dies ist rechtlich im § 36 Absatz 3 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) geregelt.

Wenn das beschleunigte Fachkräfteverfahren nicht geeignet ist, sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber darüber sprechen, welches Verfahren stattdessen angewendet werden soll:

  • Das reguläre Einreiseverfahren oder
  • Das Verfahren zur Erlangung einer Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit

Dieses Verfahren kann auch auf den Familiennachzug von Ehepartnern und Kindern angewendet werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Anträge innerhalb von sechs Monaten nach der Einreise der Fachkraft für die Familienangehörigen gestellt werden müssen.

Seit März 2020 gibt es auch die Möglichkeit der Einreise nach Deutschland im Rahmen von Vermittlungsabsprachen zwischen der Bundesagentur für Arbeit und Arbeitsverwaltungen ausgewählter Herkunftsstaaten. Dies ist im § 16d Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) festgelegt. Das dabei vermittelte Visum zur Einreise erfordert kein individuelles Anerkennungsverfahren, was es von den zuvor genannten Verfahren unterscheidet.

Für eine Einreise im Rahmen des genannten Verfahrens nach § 16d Abs. 4 gibt es allerdings eine wichtige Voraussetzung:

Sie ist nur dann möglich, wenn nach Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit die volle Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikationen erreichbar ist. Die Bundesagentur für Arbeit tätigt Absprachen daher nur für ausgewählte Berufsqualifikationen des Herkunftslandes. Ausschlaggebend sind dabei vor allem diese drei Punkte:

  • die Bundesagentur für Arbeit hält die jeweilige Berufsqualifikation für geeignet
  • die involvierten Fachverbände und Stellen für berufliche Anerkennung halten die jeweilige Berufsqualifikation für geeignet
  • für die jeweilige Berufsqualifikation existieren nach Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit angemessene Ausbildungsstrukturen

Als modernes Unternehmen für Personaldienstleistungen im medizinischen Bereich bieten wir Ihnen für jedes Problem eine maßgeschneiderte Lösung und beraten Sie zu den Einreisemöglichkeiten.

  1. Wo finden Sie Informationen zu Einreisemöglichkeiten als internationale Pflegekraft?

Neben unserer „support“ auf www.carelend/support finden sie weitere Informationen auf den öffentlichen Seiten wie:

 

https://www.make-it-in-germany.com

 

 

Ausführliche Infos des IQ Netzwerkes zur Einreise im Rahmen von Vermittlungsabsprachen:

https://www.netzwerk-iq.de/fileadmin/Redaktion/Downloads/Fachstelle_Beratung_und_Qualifizierung/IQ_Handout_16d_Aufenthaltsgesetz_DE.pdf

 

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