Ehegattennachzug Nicht-EU-Bürger

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Ehegattennachzug nicht EU

Wenn eine Person aus einem Nicht-EU-Land in Deutschland lebt und ihre/n Ehepartner/in aus demselben Nicht-EU-Land nach Deutschland holen möchte, müssen sie in der Regel einen Antrag auf Ehegattenzuzug stellen.

Zunächst muss der Ehegattenzuzug bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland des/r Ehegatten/in beantragt werden. Dafür müssen verschiedene Unterlagen vorgelegt werden, wie beispielsweise eine Heiratsurkunde, ein Nachweis über den gemeinsamen Wohnsitz im Heimatland und eine ausreichende Krankenversicherung.

Die deutsche Botschaft oder das Konsulat prüfen den Antrag und entscheiden über die Erteilung eines Visums für den Ehegattenzuzug. In der Regel müssen beide Ehegatten bei der Antragstellung persönlich anwesend sein.

Nach der Einreise nach Deutschland muss der Ehegatte aus dem Nicht-EU-Land sich innerhalb von 90 Tagen beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden und gegebenenfalls eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Voraussetzungen und Anforderungen für den Ehegattenzuzug je nach Herkunftsland und individuellen Umständen variieren können. Es empfiehlt sich daher, sich frühzeitig über die notwendigen Schritte und Dokumente zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung von spezialisierten Beratungsstellen oder Anwälten in Anspruch zu nehmen.

Ihre Familie wird sich am wohlsten fühlen, wenn alle etwas Deutsch sprechen. Wie das gelingen kann, zeigen wir Ihnen in der Sektion „Deutsch lernen„.

 

Lebenspartner können die Chance des Familiennachzugs nutzen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen ( § 27 Abs. 2 AufenthG).

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