Ausländische Hochschulabschlüsse

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Was es bei ausländischen Hochschulabschlüssen zu beachten gibt

Mit einem ausländischen Hochschulabschluss können Sie in Deutschland arbeiten, wenn Sie eine Anerkennungsurkunde für Ihren medizinischen Abschluss haben. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in unseren Info-Bereichen „Anerkennungspflichtige Berufe“ und ”Anerkennungsverfahren„.

Für Wissenschaftler oder Berufsangehörige in nicht-reglementierten Berufen ist eine Anerkennung ihres ausländischen Abschlusses in der Regel nicht erforderlich. Wenn Sie jedoch als Nicht-EU-Bürger in Deutschland arbeiten möchten, müssen Sie einen gleichwertigen Hochschulabschluss vorweisen, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen oder eine Blaue Karte zu erhalten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um diese Gleichwertigkeit bestätigen zu lassen:

Bewertung durch die Anabin-Datenbank

Die Anabin-Datenbank ist eine offizielle Datenbank des deutschen Bildungssystems, die von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) betrieben wird. Die Abkürzung „Anabin“ steht für „Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise“.

In der Anabin-Datenbank sind Informationen zu Bildungssystemen und Bildungseinrichtungen aus über 180 Ländern weltweit gespeichert. Sie dient als Referenzwerkzeug für die Bewertung von ausländischen Bildungsabschlüssen in Deutschland und unterstützt somit die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Deutschland.

Die Datenbank enthält Informationen zu akademischen Graden, Hochschulzugangsberechtigungen, Schulabschlüssen und Berufsabschlüssen. Anhand dieser Informationen können Arbeitgeber, Hochschulen, Behörden und Einzelpersonen die Gleichwertigkeit von ausländischen Bildungsabschlüssen mit deutschen Abschlüssen beurteilen und die notwendigen Schritte für eine Anerkennung einleiten.

Die Bewertung Ihres Zeugnisses ist ein wichtiges Dokument, das Ihre ausländischen Hochschulabschlüsse bewertet und das Niveau des deutschen Bildungsabschlusses bestimmt, mit dem Ihr ausländischer Abschluss für die deutsche Anerkennung gleichwertig ist. Eine Einzelbewertung von Zeugnissen können Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Bonn beantragen. Wenn Ihre Hochschule in der anabin-Datenbank mit einem „H +“ eingetragen ist, Ihr Zeugnis jedoch nicht erfasst ist, sollten Sie eine individuelle Zeugnisbewertung beantragen.

Eine individuelle Bewertung Ihres Zeugnisses kann Ihnen bei der Bewerbung um eine Stelle, einem Stellenwechsel oder bei Gehaltsverhandlungen Vorteile bringen. Arbeitgeber in Deutschland können Ihren ausländischen Hochschulabschluss leichter einordnen, wenn Sie eine Zeugnisbewertung für die Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses vorlegen. Die Zeugnisbewertung kann auch für die Beantragung eines Visums nützlich sein.

Informationen zum Bewertungsverfahren, einschließlich einer Liste der erforderlichen Dokumente und der Kosten, finden Sie auf der Webseite der ZAB. Oder nehmen Sie gerne Kontakt mit CareLend auf, um kostenfreie Beratung zum Bewertungsverfahren bzw. zur Gleichwertigkeitsprüfung zu erhalten. Alle Ansprechpartner finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit für die Bewertung drei Monate beträgt, sofern alle erforderlichen Dokumente wie Anerkennungsurkunden für medizinische Abschlüsse vorgelegt wurden. Wenn Sie eine individuelle Zertifikatsbewertung beantragen, um eine EU-Blaue Karte zu erhalten, beträgt die Bearbeitungszeit 14 Tage, sofern Sie eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags vorlegen.

 

 

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