Die wichtigsten Begriffe

Rückkehr nach Deutschland - Engagement in Deutschland - Bus, Zug und Fahrrad - Kraftfahrzeug / Auto - Einkaufen in Deutschland - Kontoeröffnung - Altersvorsorge - Die wichtigsten Begriffe - versicherungsarten - Abschluss der Versicherung - Krankenhausaufenthalt - Arztbesuch - krankenversicherungen - Eingewöhnung - Einzug - Wohnungssuche - Kindernachzug - Ehegattennachzug Nicht-EU-Bürger - Ehegattennachzug EU-Bürgerschaft - Schulsystem und Schulpflicht - Kinderbetreuung - Elterngeld - Elternzeit - Geburt - Leben in Deutschland

Die wichtigsten Versicherungsbegriffe

  1. Versicherungsvertrag: Ein Vertrag zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer, in dem die Bedingungen der Versicherung festgelegt sind, wie z.B. der versicherte Gegenstand, der Versicherungsschutz, die Laufzeit und der Versicherungsbeitrag.
  2. Versicherungsnehmer:Die Person oder das Unternehmen, die/ das die Versicherung abschließt und die Versicherungsprämie zahlt.
  3. Versicherer:Das Unternehmen, das die Versicherung anbietet und im Schadensfall den Schaden des Versicherungsnehmers abdeckt.
  4. Versicherungsprämie:Der Betrag, den der Versicherungsnehmer an den Versicherer zahlt, um versichert zu sein.
  5. Versicherungsschutz:Die Versicherungsleistung, die der Versicherungsnehmer im Schadensfall vom Versicherer erhält.
  6. Schadensfall:Ein Ereignis, das den Versicherungsnehmer veranlasst, eine Leistung von seinem Versicherer zu fordern, wie z.B. ein Unfall, eine Krankheit oder ein Schaden am Eigentum.
  7. Selbstbeteiligung:Der Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst zahlen muss, bevor der Versicherer die Kosten übernimmt.
  8. Deckungssumme:Die maximale Höhe, bis zu der der Versicherer im Schadensfall haftet.
  9. Wagnis:Das Risiko, das der Versicherer im Versicherungsvertrag übernimmt, wie z.B. das Risiko eines Autounfalls oder einer Krankheit.
  10. Rückversicherung:Eine Versicherung, die ein Versicherer abschließt, um das Risiko eines hohen Schadens zu reduzieren, indem er einen Teil des Risikos an andere Versicherer weitergibt.