Anpassungslehrgang
Ablauf der Anpassungsmaßnahme und weitere Informationen
Ablauf der Anpassungsmaßnahme und weitere Informationen
Abhängig vom Bundesland müssen ausländische Pflegefachkräfte bestimmte Prüfung absolvieren, um ihre Berufserlaubnis oder Zulassung für die Tätigkeit als Pflegefachkraft zu erhalten. Um diese Prüfungen bestehen zu können, ist eine sehr gute Vorbereitung erforderlich – sprachlich und fachlich!
Gemäß § 66a Absatz 1 des Gesetzes über die Pflegeberufe (PfIBG) vom 17. Juli 2017 (BGBI. I S. 2581) in der derzeit gültigen Fassung, besteht gemäß § 2 des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz – KrPEIG) vom 16.07.2003 (BGBl. I S. 1442) in der Fassung vom 31.12.2019 und im Sinne von § 6 Abs. 2 Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PfIBG) i. V. m. § 44 Abs. 2 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) die Möglichkeit, Antragstellern die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger“ bzw. “Pflegefachfrau / Pflegefachmann” zu erteilen, wenn sie eine Ausbildung außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes erworben haben.
Voraussetzungen dafür sind, dass es sich um eine abgeschlossene Ausbildung handelt und die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes im Vergleich zu der deutschen Ausbildung gegeben ist.
Ausländische Pflegekräfte mit ausländischen Abschlüssen – insbesondere aus EU-Drittländern – müssen bei der jeweiligen Landesbehörde einen Antrag auf Anerkennung ihrer Abschlüsse stellen (vor der Abreise nach Deutschland). In der Regel werden die Abschlüsse nicht mit einem deutschen Abschluss im Pflegebereich gleichgestellt. Demzufolge erhält der/die Antragsteller(in) bzw. der/die ausländische Pfleger(in) den sogenannten Defizitbescheid/ Feststellungsbescheid, somit hat der Pfleger/die Pflegerin die Möglichkeit, eine von
zwei Optionen auszuwählen:
Option 1: Teilnahme an der Kenntnisstandprüfung direkt nach der Anreise in Deutschland.
Option 2: Teilnahme an einer Anpassungsmaßnahme bei einem zertifizierten Träger solcher Maßnahmen
Option 1) Teilnahme an der Kenntnisstandprüfung direkt nach der Anreise in Deutschland
Diese Option können wir aus zwei Gründen nicht empfehlen:
Zwischen den 16 Bundesländern gibt es signifikante Unterschiede in den Lehrplänen im Gegensatz zu den internationalen Lehrplänen, was zu einem negativen Ergebnis der Prüfung kurz nach der Ankunft führen kann. Zudem kann es zu Unstimmigkeiten mit dem bereits vorhandenen Personal kommen, wenn die Pflegekraft aus dem Ausland gleich nach der Anreise mit der Tätigkeit als Hilfskraft beginnt. Das kann dass Arbeitsklima negativ beeinflussen. Aus diesen Grund empfehlen wir Option 2 …
Option 2) Teilnahme an einer Anpassungsmaßnahme bei einem zertifizierten Träger solcher Maßnahmen
Hier hat die Pflegekraft die Möglichkeit sich auf das Berufsleben in Deutschland vorzubereiten und sich bestmöglichst zu integrieren. Diese Maßnahme beinhaltet einen theoretischen Teil, wobei der/die Pfleger(in) am frontalen Unterricht teilnimmt, und einen praktischen Teil in einer medizinischen Einrichtung. Die Dauer der Anpassungsmaßnahme ist individuell und wird von der jeweiligen Landesbehörde festgelegt. Das Ziel dieser Anpassungsmaßnahme ist die Beseitigung von sämtlichen Defizite laut die Feststellungsbescheide durch die zuständigen Landesbehörden.
Unsere Vorgehensweise in Bezug auf die Anpassungsmaßnahme
Dauer der Anpassungsmaßnahme in der Regel ca. 10 Monate ( 4 Monate Theorie und 6 Monte Praktikum )
Seit Januar 2020 führen wir Anpassungslehrgänge in Zusammenarbeit mit dem Bildungszentrum der Sana Kliniken Leipziger Land am Standort Borna durch. Wir haben das Projekt von Anfang an seit der Lizensierung begleitet und betreiben ein Betreuungsbüro im Schulgebäude, um sowohl für die Teilnehmer als auch für die Mitarbeiter des Bildungszentrums als Ansprechpartner präsent zu sein.
Seit 2023 bieten wir zusätzlich im Bildungszentrum „Carelend Bildungsgesellschaft mbH Anpassungsmaßnahmen für ausländischen Pflegekräfte.
Bei wenigen Bewerbern kommt es vor, dass sie in gewissen Bereichen des Praktikums oder im Abschlussgespräch noch nicht überzeugen können. Solche Teilnehmer werden als Hilfskräfte weiterbeschäftigt und das Praktikum in den relevanten Bereichen verlängert.
Unsere Integrationsbeauftragte schult die Teilnehmer in der Bewältigung von Prüfungsangst und klärt, ob private Faktoren eine Rolle spielen. Teilnehmer und Praxisanleiter legen einen neuen Termin für das Abschlussgespräch fest. Durchfallquoten demzufolge liegt bei (inkl. Wiederholung der Abschlussgespräch nach ca. 2-3 Monate) 0%