Anpassungslehrgang

Ablauf der Anpassungsmaßnahme und weitere Informationen

Ablauf der Anpassungsmaßnahme und weitere Informationen

Anerkennungsverfahren durch Anpassungslehrgang von CareLend GmbH
Abhängig vom Bundesland müssen ausländische Pflegefachkräfte bestimmte Prüfung absolvieren, um ihre Berufserlaubnis oder Zulassung für die Tätigkeit als Pflegefachkraft zu erhalten. Um diese Prüfungen bestehen zu können, ist eine sehr gute Vorbereitung erforderlich – sprachlich und fachlich!

Anpassungsmaßnahme / Anpassungslehrgang

Gemäß § 66a Absatz 1 des Gesetzes über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG) vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581) in der jeweils gültigen Fassung besteht für Antragstellerinnen und Antragsteller, die ihre Pflegeausbildung außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworben haben, die Möglichkeit, eine Anerkennung ihrer Berufsqualifikation zu beantragen.

Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens kann – auf Grundlage von § 6 Absatz 2 PflBG in Verbindung mit § 44 Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) – die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ erteilt werden.

Ausländische Pflegekräfte mit ausländischen Abschlüssen – insbesondere aus EU-Drittländern – müssen bei der jeweiligen Landesbehörde einen Antrag auf Anerkennung ihrer Abschlüsse stellen ( best case: vor der Abreise nach Deutschland). In der Regel werden die Abschlüsse nicht mit einem deutschen Abschluss im Pflegebereich gleichgestellt. Demzufolge erhält der/die Antragsteller(in) bzw. der/die ausländische Pfleger(in) den sogenannten Defizitbescheid/ Feststellungsbescheid, somit hat der Pfleger/die Pflegerin die Möglichkeit, eine von
zwei Optionen auszuwählen:

Option 1: Teilnahme an der Kenntnisstandprüfung.
Option 2: Teilnahme an einer Anpassungsmaßnahme bei einem zertifizierten Träger solcher Maßnahmen

Option 2) Teilnahme an einer Anpassungsmaßnahme bei einem zertifizierten Träger solcher Maßnahmen

Hier hat die Pflegekraft die Möglichkeit, sich auf das Berufsleben in Deutschland vorzubereiten und sich bestmöglich zu integrieren. Diese Maßnahme beinhaltet einen theoretischen Teil, wobei der/die Pfleger(in) am frontalen Unterricht teilnimmt, und einen praktischen Teil in einer medizinischen Einrichtung. Die Dauer der Anpassungsmaßnahme ist individuell und wird von der jeweiligen Landesbehörde festgelegt. i.d.R. 4 Monate Theorie und 6 Monate Praktikum.

Das Ziel dieser Anpassungsmaßnahme ist die Beseitigung von sämtlichen Unterschiede laut die Feststellungsbescheide durch die zuständigen Landesbehörden.

 

Unsere Vorgehensweise in Bezug auf die Anpassungsmaßnahme

  1. Arbeitsvertrag & Beginn
    Teilnehmer unterzeichnen vor der Anreise einen Arbeitsvertrag für eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Der Einstieg als „Pflegekraft in Anerkennung“ bzw. Hilfskraft erfolgt parallel zum Beginn der Maßnahme.

  2. Kostenfreie Teilnahme
    Die Maßnahme ist für Arbeitgeber und Teilnehmer kostenfrei, gefördert über einen Bildungsgutschein (CareLend Bildungsgesellschaft ist AZAV-zertifiziert).

  3. Theorieteil
    Montags bis freitags, 7,5 Stunden täglich, ca. 4 Monate. Themen: Pflegefächer, Orientierung in Deutschland, kulturelle & politische Aspekte, begleitet durch praktische Übungen.

  4. Unterbringung
    Organisation der Unterkünfte in Weißenfels durch CareLend.

  5. Praxisphase
    Nach Theorie: praktische Einsätze in den von der Landesbehörde zugeordneten Abteilungen. Betreuung und regelmäßiger Austausch durch die Maßnahmeleitung.

  6. Abschlussgespräch & Berufsanerkennung
    Die Maßnahme endet mit einem Abschlussgespräch. Erfolgreiche Teilnehmer erhalten die Information zur Ausstellung der Berufsurkunde. Bis zur Urkunde arbeiten sie als Hilfskraft weiter, danach als Pflegefachkraft.

Dauer
In der Regel 10 Monate (4 Monate Theorie, 6 Monate Praktikum).

Kenntnisprüfung vs. Anpassungslehrgang – Was passt besser?

Die Entscheidung zwischen Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang für ausländische Pflegekräfte hängt stark von den individuellen Voraussetzungen, Sprachkenntnissen und beruflichen Zielen ab. Beide Wege führen zur Berufsanerkennung – aber auf unterschiedliche Weise. Nähere Angaben

Eigene Bildungseinrichtungen

Die CareLend Bildungsgesellschaft mbH ist ein zugelassener Träger für Anpassungsmaßnahmen für ausländische Pflegekräfte.

Voraussetzungen für die Teilnahme

  • Mindestens dreijährige examinierte Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege im Heimatland.

  • Vorliegen eines Defizitbescheids bzw. Feststellungsbescheids der zuständigen Landesbehörde.

  • Nachweis eines Sprachstandes von mindestens B1.

  • Aufenthaltsgenehmigung (Unterstützung bei Beantragung möglich).

  • Arbeitserlaubnis (Unterstützung bei Beantragung möglich).

  • Arbeits- oder Praktikumsvertrag mit einer Klinik oder Pflegeeinrichtung

Kommende Anpassungsmaßnahme 

beginnt am 20.03.2026

Anpassungsmaßnahme für ausländische Pflegekräfte

         
  Anpassungslehrgang  
    Bildungsinhalte Die Anpassungsmaßnahme beinhaltet ca. 4-monatigen Theorieteil in unserem Bildungszentrum in Weißenfels
und einen 6- monatigen Praxisteil in einer medizinischen Einrichtung bundesweit.
In dieser Zeit werden sämtliche von der zuständigen Landesbehörde festgestellte Defizite
bzw. Unterschiede laut Defizitbescheid / Feststellungsbescheid beseitigt.

 

 
    Bildungsart Weiterbildung  
    Förderung Bildungsgutschein. Da es sich bei der Anpassungsmaßnahme um eine AZAV-zertifizierte Maßnahme handelt,
kann der Teilnehmer die Kursgebühren per Bildungsgutschein zahlen. Privatzahlung ist ebenfalls möglich.
 
    Zielgruppe Ausländische Pflegekräfte, die bereits ihre Ausbildung im Krankenpflegebereich in EU-Drittländer abgeschlossen haben.  
    Zugang Gesundheitliche Eignung, gute Deutschkenntnisse, Feststellungsbescheid / Defizitbescheid und Arbeitsvertrag als Hilfskraft im Pflegebereich  
    Abschlussart Abschlussgespräch  
    Abschlussbezeichnung Pflegefachmann / Pflegefachfrau  
    Berechtigungen Berufsurkunde Pflegefachmann / Pflegefachfrau. Tätigkeit als Pflegefachkraft. Bundesweit gültig.  
    Link Weitere Info https://cl-bildung.de/faq/  
         
  Behinderungen  
      Dieses Angebot ist für keine bestimmte Behinderung besonders geeignet.  
         
  Zertifizierer  
      Qualidata GmbH  
         
  Termin  
    Beginn-Datum Theorie 20.03.2026  
    Ende-Datum Theorie 30.07.2026  
    Beginn-Datum Praktikum 03.08.2026  
    Ende-Datum Praktikum 20.01.2027  
    Regelmäßiger Start Ja  
    Angabe Zeitdauer 10 Monate  
    Individueller Einstieg nein  
    Anmeldeschluss-Datum 15.01.2026  
    Unterrichtsform Vor-Ort-Vollzeit ( Präsenzunterricht)  
    Für Berufstätige während Beschäftigung geeignet Ja  
    Unterrichtszeiten Montags bis freitags von 08:00 bis 15:30 Uhr  
    Bemerkungen Theorieteil findet in 06667 Weißenfels statt. Praktische Teil in einer medizinischen Einrichtung, bundesweit.  
         
  Benötigte Unterlagen notwednige Dokumente durch Pflegekraft Einen aktuellen Lebenslauf

Den Defizitbescheid / Feststellungsbescheid vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Halle (Saale). Sollte dieser Bescheid aus einem anderen Bundesland stammen, kann er auch in Sachsen-Anhalt anerkannt werden.

Einen Bildungsgutschein vom Jobcenter oder der Bundesagentur für Arbeit (hierbei unterstützen wir Sie gerne). Dokumente, die Ihnen bei der Beantragung des Bildungsgutscheins helfen können, sind in der Fußnote dieses Formulars mit einem Link versehen.

Einen bestehenden Arbeitsvertrag als Hilfskraft im Pflegebereich oder einen Praktikumsvertrag mit einer medizinischen Einrichtung.

Eine gültige Aufenthaltsgenehmigung

Mindestens ein B1-Deutsch-Sprachzertifikat – besser wäre jedoch ein B2-Zertifikat.

 
         
  Kosten  
    Kosten-Bemerkung Kann durch einen Bildungsgutschein gezahlt werden. AZAV zertifizierter Maßnahme  
    Zulassung zur Förderung mit Bildungsgutschein Ja, liegt vor  
    Teilnehmeranzahl mindestens  12 ;  maximal  20  
    Prüfende Stelle Landesverwaltungsamt S.A. in Halle  
         
  Weiterbildungsort   
    Bezeichnung CareLend Bildungsgesellschaft Anbieter Anpassungsmaßnahme für ausländischen Pflegekräfte  
    Adresse Feldstr. 4a, 06667 Weißenfels, Sachsen-Anhalt  
    Barrierefreier Ort Nein  
         
  Ansprechpartner  
    Geschäftsführer Herr Mohammed Behairy  
    GF-Assistentin Frau Marion Zimmermann  
    Tel: +49 (0) 344 3896 9120  
    Email info@cl-bildung.de  
         

Diese Dokumente können für die Beantragung eines Bildungsgutscheins bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter hilfreich sein:

  1. Broschur
  2. Zertifizierung
  3. Maßnahme-Nummer

 

Erfahrung mit Durchfallquoten

Bei wenigen Teilnehmern kann es vorkommen, dass sie in bestimmten Bereichen des Praktikums oder beim Abschlussgespräch noch nicht vollständig überzeugen. Diese Teilnehmer werden weiterhin als Hilfskräfte beschäftigt, und das Praktikum in den relevanten Bereichen wird verlängert.

Unsere Integrationsbeauftragte unterstützt die Teilnehmer gezielt bei Prüfungsangst und prüft, ob private Faktoren Einfluss auf die Leistung haben. Anschließend legen Teilnehmer und Praxisanleiter einen neuen Termin für das Abschlussgespräch fest.

Dank unserer Vorgehensweise liegt die Durchfallquote –  ggf. inklusive der Wiederholung des Abschlussgesprächs nach ca. 2–3 Monaten – bei 0 %.

Arbeitsentgeltzuschusses

Qualifizierung von Beschäftigten wird durch das Aus- und Weiterbildungsgesetz zum 01.04.2024 weiterentwickelt

Betriebsgröße Abschlussorientierte Weiterbildung bei fehlendem Berufsabschluss (nach § 81 (2) SGB III)

Alle Betriebsgrößen

Sonstige berufliche Weiterbildung nach § 82 SGB III Abhängigkeit von der Betriebsgröße und Zugehörigkeit zu einer Personengruppe . um 5% erhöhte Förderung bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung über die berufliche Weiterbildung oder eines Tarifvertrages, der betriebsbezogen berufliche Weiterbildung vorsieht ( in Abhängigkeit von der Betriebsgröße)
< 50
Beschäftigte
50-499
Beschäftigte
Ab 500
Beschäftigte
     
Übernahme Lehrgangskosten 100% 100% (soll)

50%

100% (soll)

25%
 
Bei Vollendung des 45. Lebensjahres oder Schwerbehinderung
Arbeitsentgeltzuschuss Bis zu 100% 75% 50% 25%
Entgeltersatzleistung Keine Übernahme Keine Übernahme Keine Übernahme Keine Übernahme
Zulassungserfordernis Maßnahme und Träger Maßnahme und Träger Maßnahme und Träger Maßnahme und Träger
Behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen Keine Übernahme Werden übernommen Werden übernommen

Werden übernommen

 

 

Voraussetzungen für die Gewährung des Arbeitsentgeltzuschusses (AEZ): Bis zu 100 % des Bruttogehalts während des Anpassungslehrgangs.

Neben personen- und maßnahmebezogenen Voraussetzungen müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Bestehendes Beschäftigungsverhältnis
    Die Weiterbildung muss im Rahmen eines bestehenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses erfolgen.

  2. Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses
    Das Arbeitsverhältnis muss mindestens bis zum Ende der Weiterbildung bestehen. Aufgrund der Teilnahme an der Maßnahme kann die Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht erbracht werden. Der Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmer für die Dauer der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts frei.

  3. Höhe des AEZ
    Die Höhe des Arbeitsentgeltzuschusses orientiert sich am Umfang der während der Weiterbildung nicht erbrachten Arbeitsleistung.

  4. Berücksichtigung der Weiterbildung
    Beim AEZ sind sowohl das Interesse des Arbeitgebers an der Weiterbildung des Arbeitnehmers als auch die Ausgestaltung der Weiterbildung angemessen zu berücksichtigen (z. B. Weiterbildungen mit hohem berufspraktischem Anteil beim Arbeitgeber).

  5. Berechnungsgrundlage
    Berücksichtigungsfähig sind das vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlte sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt sowie der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.

  6. Leistungsbegründendes Ereignis
    Für die Antragstellung des AEZ gilt der Beginn der Teilnahme an der Weiterbildung als leistungsbegründendes Ereignis.

 

FAQ

Fragen wie:

  • Was ist ein Anpassungslehrgang?

  • Was versteht man unter dem Abschlussgespräch?

  • Welche Vorteile haben medizinische Einrichtungen durch die Teilnahme an Anpassungslehrgängen?

  • Wie lange dauern die Maßnahmen und welche Kosten entstehen?

…und viele weitere beantworten wir ausführlich auf unserer Webseite:  https://www.cl-bildung.de/faq-pflege/

 

Vielen Dank, lieber Gamil Sayed, für diese wunderbare Botschaft!
Es ist wirklich beeindruckend, nach nur zwei Monaten in Deutschland schon so gut Deutsch sprechen zu können.
Wir wünschen dir weiterhin viel Erfolg in der aktuellen Anpassungsmaßnahme – und natürlich alles Gute für deine Zukunft in Deutschland!
 
 
 
 
 
Gamil Sayed / Teilnehmer

Vielen Dank, lieber Hassan Mohach, für diese wunderbare Videobotschaft! Auch wir bei der CareLend GmbH und CareLend Bildungsgesellschaft mbH freuen uns sehr über dein Engagement. Übrigens: Wir finden deinen Deutsch mit einem Hauch französischem Akzent einfach großartig – das macht deine Botschaft besonders charmant! Wir wünschen dir und deinen Kolleg:innen weiterhin viel Erfolg in der aktuellen Anpassungsmaßnahme – und natürlich alles Gute für eure Zukunft in Deutschland!

 

YouTube

Hasan Mohach / Teilnehmer

In Bearbeitung

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Abhängig von der Fördermittel-Bereitstellung des jeweiligen Bundeslandes beantragen wir Fördermittel für eine umfängliche Integration der ausländischen Pflegekräfte.