Anpassungslehrgang
Ablauf der Anpassungsmaßnahme und weitere Informationen
Ablauf der Anpassungsmaßnahme und weitere Informationen
Gemäß § 66a Absatz 1 des Gesetzes über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG) vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581) in der jeweils gültigen Fassung besteht für Antragstellerinnen und Antragsteller, die ihre Pflegeausbildung außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworben haben, die Möglichkeit, eine Anerkennung ihrer Berufsqualifikation zu beantragen.
Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens kann – auf Grundlage von § 6 Absatz 2 PflBG in Verbindung mit § 44 Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) – die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ erteilt werden.
Ausländische Pflegekräfte mit ausländischen Abschlüssen – insbesondere aus EU-Drittländern – müssen bei der jeweiligen Landesbehörde einen Antrag auf Anerkennung ihrer Abschlüsse stellen ( best case: vor der Abreise nach Deutschland). In der Regel werden die Abschlüsse nicht mit einem deutschen Abschluss im Pflegebereich gleichgestellt. Demzufolge erhält der/die Antragsteller(in) bzw. der/die ausländische Pfleger(in) den sogenannten Defizitbescheid/ Feststellungsbescheid, somit hat der Pfleger/die Pflegerin die Möglichkeit, eine von
zwei Optionen auszuwählen:
Option 1: Teilnahme an der Kenntnisstandprüfung.
Option 2: Teilnahme an einer Anpassungsmaßnahme bei einem zertifizierten Träger solcher Maßnahmen
Option 2) Teilnahme an einer Anpassungsmaßnahme bei einem zertifizierten Träger solcher Maßnahmen
Hier hat die Pflegekraft die Möglichkeit, sich auf das Berufsleben in Deutschland vorzubereiten und sich bestmöglich zu integrieren. Diese Maßnahme beinhaltet einen theoretischen Teil, wobei der/die Pfleger(in) am frontalen Unterricht teilnimmt, und einen praktischen Teil in einer medizinischen Einrichtung. Die Dauer der Anpassungsmaßnahme ist individuell und wird von der jeweiligen Landesbehörde festgelegt. i.d.R. 4 Monate Theorie und 6 Monate Praktikum.
Das Ziel dieser Anpassungsmaßnahme ist die Beseitigung von sämtlichen Unterschiede laut die Feststellungsbescheide durch die zuständigen Landesbehörden.
Unsere Vorgehensweise in Bezug auf die Anpassungsmaßnahme
Arbeitsvertrag & Beginn
Teilnehmer unterzeichnen vor der Anreise einen Arbeitsvertrag für eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Der Einstieg als „Pflegekraft in Anerkennung“ bzw. Hilfskraft erfolgt parallel zum Beginn der Maßnahme.
Kostenfreie Teilnahme
Die Maßnahme ist für Arbeitgeber und Teilnehmer kostenfrei, gefördert über einen Bildungsgutschein (CareLend Bildungsgesellschaft ist AZAV-zertifiziert).
Theorieteil
Montags bis freitags, 7,5 Stunden täglich, ca. 4 Monate. Themen: Pflegefächer, Orientierung in Deutschland, kulturelle & politische Aspekte, begleitet durch praktische Übungen.
Unterbringung
Organisation der Unterkünfte in Weißenfels durch CareLend.
Praxisphase
Nach Theorie: praktische Einsätze in den von der Landesbehörde zugeordneten Abteilungen. Betreuung und regelmäßiger Austausch durch die Maßnahmeleitung.
Abschlussgespräch & Berufsanerkennung
Die Maßnahme endet mit einem Abschlussgespräch. Erfolgreiche Teilnehmer erhalten die Information zur Ausstellung der Berufsurkunde. Bis zur Urkunde arbeiten sie als Hilfskraft weiter, danach als Pflegefachkraft.
Dauer
In der Regel 10 Monate (4 Monate Theorie, 6 Monate Praktikum).
Die Entscheidung zwischen Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang für ausländische Pflegekräfte hängt stark von den individuellen Voraussetzungen, Sprachkenntnissen und beruflichen Zielen ab. Beide Wege führen zur Berufsanerkennung – aber auf unterschiedliche Weise. Nähere Angaben
Die CareLend Bildungsgesellschaft mbH ist ein zugelassener Träger für Anpassungsmaßnahmen für ausländische Pflegekräfte.
Mindestens dreijährige examinierte Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege im Heimatland.
Vorliegen eines Defizitbescheids bzw. Feststellungsbescheids der zuständigen Landesbehörde.
Nachweis eines Sprachstandes von mindestens B1.
Aufenthaltsgenehmigung (Unterstützung bei Beantragung möglich).
Arbeitserlaubnis (Unterstützung bei Beantragung möglich).
Arbeits- oder Praktikumsvertrag mit einer Klinik oder Pflegeeinrichtung
Anpassungsmaßnahme für ausländische Pflegekräfte
| Anpassungslehrgang | ||||
| Bildungsinhalte | Die Anpassungsmaßnahme beinhaltet ca. 4-monatigen Theorieteil in unserem Bildungszentrum in Weißenfels und einen 6- monatigen Praxisteil in einer medizinischen Einrichtung bundesweit. In dieser Zeit werden sämtliche von der zuständigen Landesbehörde festgestellte Defizite bzw. Unterschiede laut Defizitbescheid / Feststellungsbescheid beseitigt.
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| Bildungsart | Weiterbildung | |||
| Förderung | Bildungsgutschein. Da es sich bei der Anpassungsmaßnahme um eine AZAV-zertifizierte Maßnahme handelt, kann der Teilnehmer die Kursgebühren per Bildungsgutschein zahlen. Privatzahlung ist ebenfalls möglich. |
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| Zielgruppe | Ausländische Pflegekräfte, die bereits ihre Ausbildung im Krankenpflegebereich in EU-Drittländer abgeschlossen haben. | |||
| Zugang | Gesundheitliche Eignung, gute Deutschkenntnisse, Feststellungsbescheid / Defizitbescheid und Arbeitsvertrag als Hilfskraft im Pflegebereich | |||
| Abschlussart | Abschlussgespräch | |||
| Abschlussbezeichnung | Pflegefachmann / Pflegefachfrau | |||
| Berechtigungen | Berufsurkunde Pflegefachmann / Pflegefachfrau. Tätigkeit als Pflegefachkraft. Bundesweit gültig. | |||
| Link Weitere Info | https://cl-bildung.de/faq/ | |||
| Behinderungen | ||||
| Dieses Angebot ist für keine bestimmte Behinderung besonders geeignet. | ||||
| Zertifizierer | ||||
| Qualidata GmbH | ||||
| Termin | ||||
| Beginn-Datum Theorie | 20.03.2026 | |||
| Ende-Datum Theorie | 30.07.2026 | |||
| Beginn-Datum Praktikum | 03.08.2026 | |||
| Ende-Datum Praktikum | 20.01.2027 | |||
| Regelmäßiger Start | Ja | |||
| Angabe Zeitdauer | 10 Monate | |||
| Individueller Einstieg | nein | |||
| Anmeldeschluss-Datum | 15.01.2026 | |||
| Unterrichtsform | Vor-Ort-Vollzeit ( Präsenzunterricht) | |||
| Für Berufstätige während Beschäftigung geeignet | Ja | |||
| Unterrichtszeiten | Montags bis freitags von 08:00 bis 15:30 Uhr | |||
| Bemerkungen | Theorieteil findet in 06667 Weißenfels statt. Praktische Teil in einer medizinischen Einrichtung, bundesweit. | |||
| Benötigte Unterlagen | notwednige Dokumente durch Pflegekraft | Einen aktuellen Lebenslauf
Den Defizitbescheid / Feststellungsbescheid vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Halle (Saale). Sollte dieser Bescheid aus einem anderen Bundesland stammen, kann er auch in Sachsen-Anhalt anerkannt werden. Einen Bildungsgutschein vom Jobcenter oder der Bundesagentur für Arbeit (hierbei unterstützen wir Sie gerne). Dokumente, die Ihnen bei der Beantragung des Bildungsgutscheins helfen können, sind in der Fußnote dieses Formulars mit einem Link versehen. Einen bestehenden Arbeitsvertrag als Hilfskraft im Pflegebereich oder einen Praktikumsvertrag mit einer medizinischen Einrichtung. Eine gültige Aufenthaltsgenehmigung Mindestens ein B1-Deutsch-Sprachzertifikat – besser wäre jedoch ein B2-Zertifikat. |
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| Kosten | ||||
| Kosten-Bemerkung | Kann durch einen Bildungsgutschein gezahlt werden. AZAV zertifizierter Maßnahme | |||
| Zulassung zur Förderung mit Bildungsgutschein | Ja, liegt vor | |||
| Teilnehmeranzahl | mindestens 12 ; maximal 20 | |||
| Prüfende Stelle | Landesverwaltungsamt S.A. in Halle | |||
| Weiterbildungsort | ||||
| Bezeichnung | CareLend Bildungsgesellschaft Anbieter Anpassungsmaßnahme für ausländischen Pflegekräfte | |||
| Adresse | Feldstr. 4a, 06667 Weißenfels, Sachsen-Anhalt | |||
| Barrierefreier Ort | Nein | |||
| Ansprechpartner | ||||
| Geschäftsführer | Herr Mohammed Behairy | |||
| GF-Assistentin | Frau Marion Zimmermann | |||
| Tel: | +49 (0) 344 3896 9120 | |||
| info@cl-bildung.de | ||||
Diese Dokumente können für die Beantragung eines Bildungsgutscheins bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter hilfreich sein:
Bei wenigen Teilnehmern kann es vorkommen, dass sie in bestimmten Bereichen des Praktikums oder beim Abschlussgespräch noch nicht vollständig überzeugen. Diese Teilnehmer werden weiterhin als Hilfskräfte beschäftigt, und das Praktikum in den relevanten Bereichen wird verlängert.
Unsere Integrationsbeauftragte unterstützt die Teilnehmer gezielt bei Prüfungsangst und prüft, ob private Faktoren Einfluss auf die Leistung haben. Anschließend legen Teilnehmer und Praxisanleiter einen neuen Termin für das Abschlussgespräch fest.
Dank unserer Vorgehensweise liegt die Durchfallquote – ggf. inklusive der Wiederholung des Abschlussgesprächs nach ca. 2–3 Monaten – bei 0 %.
Qualifizierung von Beschäftigten wird durch das Aus- und Weiterbildungsgesetz zum 01.04.2024 weiterentwickelt
| Betriebsgröße | Abschlussorientierte Weiterbildung bei fehlendem Berufsabschluss (nach § 81 (2) SGB III)
Alle Betriebsgrößen |
Sonstige berufliche Weiterbildung nach § 82 SGB III Abhängigkeit von der Betriebsgröße und Zugehörigkeit zu einer Personengruppe . um 5% erhöhte Förderung bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung über die berufliche Weiterbildung oder eines Tarifvertrages, der betriebsbezogen berufliche Weiterbildung vorsieht ( in Abhängigkeit von der Betriebsgröße) | ||
| < 50 Beschäftigte |
50-499 Beschäftigte |
Ab 500 Beschäftigte |
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| Übernahme Lehrgangskosten | 100% | 100% (soll) |
50% 100% (soll) |
25% |
| Bei Vollendung des 45. Lebensjahres oder Schwerbehinderung | ||||
| Arbeitsentgeltzuschuss | Bis zu 100% | 75% | 50% | 25% |
| Entgeltersatzleistung | Keine Übernahme | Keine Übernahme | Keine Übernahme | Keine Übernahme |
| Zulassungserfordernis | Maßnahme und Träger | Maßnahme und Träger | Maßnahme und Träger | Maßnahme und Träger |
| Behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen | Keine Übernahme | Werden übernommen | Werden übernommen |
Werden übernommen
|
Neben personen- und maßnahmebezogenen Voraussetzungen müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Bestehendes Beschäftigungsverhältnis
Die Weiterbildung muss im Rahmen eines bestehenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses erfolgen.
Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis muss mindestens bis zum Ende der Weiterbildung bestehen. Aufgrund der Teilnahme an der Maßnahme kann die Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht erbracht werden. Der Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmer für die Dauer der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts frei.
Höhe des AEZ
Die Höhe des Arbeitsentgeltzuschusses orientiert sich am Umfang der während der Weiterbildung nicht erbrachten Arbeitsleistung.
Berücksichtigung der Weiterbildung
Beim AEZ sind sowohl das Interesse des Arbeitgebers an der Weiterbildung des Arbeitnehmers als auch die Ausgestaltung der Weiterbildung angemessen zu berücksichtigen (z. B. Weiterbildungen mit hohem berufspraktischem Anteil beim Arbeitgeber).
Berechnungsgrundlage
Berücksichtigungsfähig sind das vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlte sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt sowie der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
Leistungsbegründendes Ereignis
Für die Antragstellung des AEZ gilt der Beginn der Teilnahme an der Weiterbildung als leistungsbegründendes Ereignis.
Fragen wie:
Was ist ein Anpassungslehrgang?
Was versteht man unter dem Abschlussgespräch?
Welche Vorteile haben medizinische Einrichtungen durch die Teilnahme an Anpassungslehrgängen?
Wie lange dauern die Maßnahmen und welche Kosten entstehen?
…und viele weitere beantworten wir ausführlich auf unserer Webseite: https://www.cl-bildung.de/faq-pflege/
Vielen Dank, lieber Hassan Mohach, für diese wunderbare Videobotschaft! Auch wir bei der CareLend GmbH und CareLend Bildungsgesellschaft mbH freuen uns sehr über dein Engagement. Übrigens: Wir finden deinen Deutsch mit einem Hauch französischem Akzent einfach großartig – das macht deine Botschaft besonders charmant! Wir wünschen dir und deinen Kolleg:innen weiterhin viel Erfolg in der aktuellen Anpassungsmaßnahme – und natürlich alles Gute für eure Zukunft in Deutschland!
In Bearbeitung