Anpassungslehrgang

Ablauf der Anpassungsmaßnahme und weitere Informationen

Ablauf der Anpassungsmaßnahme und weitere Informationen

Anerkennungsverfahren durch Anpassungslehrgang von CareLend GmbH

Abhängig vom Bundesland müssen ausländische Pflegefachkräfte bestimmte Prüfung absolvieren, um ihre Berufserlaubnis oder Zulassung für die Tätigkeit als Pflegefachkraft zu erhalten. Um diese Prüfungen bestehen zu können, ist eine sehr gute Vorbereitung erforderlich – sprachlich und fachlich!

Anpassungsmaßnahme / Anpassungslehrgang

Gemäß § 66a Absatz 1 des Gesetzes über die Pflegeberufe (PfIBG) vom 17. Juli 2017 (BGBI. I S. 2581) in der derzeit gültigen Fassung, besteht gemäß § 2 des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz – KrPEIG) vom 16.07.2003 (BGBl. I S. 1442) in der Fassung vom 31.12.2019 und im Sinne von § 6 Abs. 2 Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PfIBG) i. V. m. § 44 Abs. 2 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) die Möglichkeit, Antragstellern die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger“ bzw. “Pflegefachfrau / Pflegefachmann” zu erteilen, wenn sie eine Ausbildung außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes erworben haben.

Voraussetzungen dafür sind, dass es sich um eine abgeschlossene Ausbildung handelt und die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes im Vergleich zu der deutschen Ausbildung gegeben ist.

Ausländische Pflegekräfte mit ausländischen Abschlüssen – insbesondere aus EU-Drittländern – müssen bei der jeweiligen Landesbehörde einen Antrag auf Anerkennung ihrer Abschlüsse stellen (vor der Abreise nach Deutschland). In der Regel werden die Abschlüsse nicht mit einem deutschen Abschluss im Pflegebereich gleichgestellt. Demzufolge erhält der/die Antragsteller(in) bzw. der/die ausländische Pfleger(in) den sogenannten Defizitbescheid/ Feststellungsbescheid, somit hat der Pfleger/die Pflegerin die Möglichkeit, eine von
zwei Optionen auszuwählen:

Option 1: Teilnahme an der Kenntnisstandprüfung direkt nach der Anreise in Deutschland.
Option 2: Teilnahme an einer Anpassungsmaßnahme bei einem zertifizierten Träger solcher Maßnahmen

 

Option 1) Teilnahme an der Kenntnisstandprüfung direkt nach der Anreise in Deutschland

Diese Option können wir aus zwei Gründen nicht empfehlen:

Zwischen den 16 Bundesländern gibt es signifikante Unterschiede in den Lehrplänen im Gegensatz zu den internationalen Lehrplänen, was zu einem negativen Ergebnis der Prüfung kurz nach der Ankunft führen kann. Zudem kann es zu Unstimmigkeiten mit dem bereits vorhandenen Personal kommen, wenn die Pflegekraft aus dem Ausland gleich nach der Anreise mit der Tätigkeit als Hilfskraft beginnt. Das kann dass Arbeitsklima negativ beeinflussen. Aus diesen Grund empfehlen wir Option 2 …

Option 2) Teilnahme an einer Anpassungsmaßnahme bei einem zertifizierten Träger solcher Maßnahmen

Hier hat die Pflegekraft die Möglichkeit sich auf das Berufsleben in Deutschland vorzubereiten und sich bestmöglichst zu integrieren. Diese Maßnahme beinhaltet einen theoretischen Teil, wobei der/die Pfleger(in) am frontalen Unterricht teilnimmt, und einen praktischen Teil in einer medizinischen Einrichtung. Die Dauer der Anpassungsmaßnahme ist individuell und wird von der jeweiligen Landesbehörde festgelegt. Das Ziel dieser Anpassungsmaßnahme ist die Beseitigung von sämtlichen Defizite laut die Feststellungsbescheide durch die zuständigen Landesbehörden.

 

Unsere Vorgehensweise in Bezug auf die Anpassungsmaßnahme

  1. Die Teilnehmer unterschreiben einen Arbeitsvertrag (SV-pflichtige Tätigkeit) vor der Anreise. Beginn der Tätigkeit als Pflegekraft in Anerkennung ist parallel zu dem Beginn der Anpassungsmaßnahme,
  2. Da das Unternehmen CareLend Bildungsgesellschaft ein AZAV zertifiziertes Unternehmen ist, ist die Anpassungsmaßnahme für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer kostenfrei. Kosten werden gedeckt durch das Vorhandensein von ein Bildungsgutschein,
  3. Die Teilnehmer beginnen mit den Theorieteil der Anpassungsmaßnahme. Montags bis freitags je 7,5 Stunden für ca. 4 Monate ununterbrochen,
  4. Neben der Pflege Fächer, wird unsere Integrationsbeauftragte und ihre Mitarbeiter unterrichten begleitend zu den Anerkennungsprozessen in erster Linie über die Orientierung in Deutschland, kulturelle und politische Aspekte. Darüber hinaus bieten wir Deutschunterricht auf dem C1 Niveau in Fachsprache an. In zusätzlichen Treffen wird praktisches Wissen vermittelt,
  5. Während der Theorieteil werden die Pflegekräfte nicht im Betrieb des Arbeitsgebers erscheinen. Dadurch wird der Arbeitgeber bis zu 100% der Lohnkosten von der Bundesagentur für Arbeit während der Theorie Zeit finanziert,
  6. Selbstverständlich freuen sich der Teilnehmer sowie die Mitarbeiter von CareLend Bildungsgesellschaft die Arbeitgeber in der Schule zu jeder Zeit begrüßen zu können,
  7. Die Mitarbeiter von CLB pflegen stets Kontakt zu den Pflegeleitungen der Arbeitgeber, um aktuelle Feedback über den Stand der Entwicklung zu erhalten,
  8. Vor Ende des theoretischen Teiles der Anpassungsmaßnahme werden die Unterkünfte am Ort, an dem der Arbeitgeber ansässig ist, organsiert,
  9. Ebenfalls werden die Praxiseinsätze erneut besprochen und organsiert. Ein Besuch der Teilnehmer beim Arbeitgebers kurz vor Ende des
    theoretischen Teiles, ist empfehlungswert um sämtliche Belehrungen, Hausordnung, Arbeitsbekleidung, Namenschilder, etc. zu erledigen,
  10. Der Teilnehmer beginnt den praktische Teil der Anpassungsmaßnahme in der Abteilungen / Fachbereiche die von der zuständige Landesbehörde zugeordnet sind. D.h. der Teilnehmer wird die praktische Einsätze in verschiedene Abteilungen absolvieren müssen,
  11. Die Maßnahmeleiterin von CLB wird die Teilnehmer während der praktische Phase besuchen und Gespräche mit den Praxisanleitern
    vornehmen um einen reibungslose Ablauf zu gewährleisten
  12. Tag des Abschlussgespräches – welcher vor Beginn der APM vordefiniert ist, werden die Teilnehmer für eine Tag beurlaubt, um am Abschlussgespräch teilzunehmen. Bitte beachten Sie, dass die Maßnahme nicht mit einer Prüfung endet sondern mit einem Abschlussgespräch,
  13. CLB informiert die zuständige Landesbehörde über das Ergebnis des Abschlussgespräches. Sollte der Teilnehmer die APM erfolgreich abschließen, so wird die zuständige Landesbehörde informiert und um die Ausstellung der Berufsurkunde gebeten,
  14. Der Teilnehmer arbeitet bis zum Erhalt der Berufsurkunde, Erhalt der neuen Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung als Fachkraft,
    weiterhin als Hilfskraft weiter,
  15. Ab Erhalt der o.g. Befähigungsnachweise beginnt der Teilnehmer beim Arbeitgeber als Pflegefachmann/Pflegefachfrau zu arbeiten,

Dauer der Anpassungsmaßnahme in der Regel ca. 10 Monate ( 4 Monate Theorie und 6 Monte Praktikum )

 

Eigene Bildungseinrichtungen

Seit Januar 2020 führen wir Anpassungslehrgänge in Zusammenarbeit mit dem Bildungszentrum der Sana Kliniken Leipziger Land am Standort Borna durch. Wir haben das Projekt von Anfang an seit der Lizensierung begleitet und betreiben ein Betreuungsbüro im Schulgebäude, um sowohl für die Teilnehmer als auch für die Mitarbeiter des Bildungszentrums als Ansprechpartner präsent zu sein.

Seit 2023 bieten wir zusätzlich im Bildungszentrum „Carelend Bildungsgesellschaft mbH Anpassungsmaßnahmen für ausländischen Pflegekräfte.

Voraussetzungen für die Teilnahme

  • eine mindestens dreijährige examinierte Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege im Heimatland.
  • Defizitbescheid/ Feststellungsbescheid von der zuständigen Landesbehörde.
  • mindestens Sprachniveau B2
  • Aufenthaltsgenehmigung (gern helfen wir Ihnen dabei)
  • Arbeitserlaubnis (gern helfen wir Ihnen dabei)
  • ein fester Wohnsitz in Deutschland (gern helfen wir Ihnen dabei)
  • Arbeits- oder Praktikumsvertrag mit einer Klinik oder Pflegeeinrichtung (gern helfen wir Ihnen dabei)

Vorteile für ausländische Mitarbeiter

  • Ausbildungszentrum in der Nähe des Wohnortes
  • Praxisanleiter: feste Ansprechpartner 
  • Teilnahme an Inhouse-Schulungen des Klinikums sind möglich
  • schnelle Hilfe bei Problemen, hilfsbereite Lehrkräfte

Erfahrung mit Durchfallquoten

Bei wenigen Bewerbern kommt es vor, dass sie in gewissen Bereichen des Praktikums oder im Abschlussgespräch noch nicht überzeugen können. Solche Teilnehmer werden als Hilfskräfte weiterbeschäftigt und das Praktikum in den relevanten Bereichen verlängert.
Unsere Integrationsbeauftragte schult die Teilnehmer in der Bewältigung von Prüfungsangst und klärt, ob private Faktoren eine Rolle spielen. Teilnehmer und Praxisanleiter legen einen neuen Termin für das Abschlussgespräch fest. Durchfallquoten demzufolge liegt bei (inkl. Wiederholung der Abschlussgespräch nach ca. 2-3 Monate) 0%

Abhängig von der Fördermittel-Bereitstellung des jeweiligen Bundeslandes beantragen wir Fördermittel für eine umfängliche Integration der ausländischen Pflegekräfte.