Anwerbungsprozess

Ablauf der Anwerbung und Integration von qualifizierten ausländischen Fachpersonal!

Ablauf der Anwerbung und Integration von qualifizierten ausländischen Fachpersonal!

Begleiteter Integrationsprozess im privaten und arbeitstechnischen Bereich
1. Anwerbung und Auswahl der Kandidaten

Anwerbung

Wir beginnen bereits viele Monate vor dem Interview mit dem potenziellen Arbeitgeber bzw. bevor einen Auftrag bereits existiert geeignete Mitarbeiter*innen zu finden. Dabei achten wir u.a. auf folgende Punkte:

  • Spielt die Konfession eine Rolle (z.B. bei christlicher Trägerschaft)?
  • Über welches Sprachniveau verfügen die Kandidaten?
  • Welche Mindestanforderungen an Berufserfahrung, Dauer und Einsatzort sollten in Deutschland erfüllt werden?
  • Welche Tätigkeiten möchten sie nach Erhalt der deutschen Berufserlaubnis ausführen?
  • In welcher Region in Deutschland möchten sie leben und arbeiten?
  • Welche Voraussetzungen muss der Wohnort bezüglich Schulen, Kitaplätzen, Familie oder Freunden in der Region in Deutschland erfüllen?

 

Auswahl

Pflegeverständnis: Wir prüfen, ob der Bewerber oder die Bewerberin sich bewusst ist, dass die Pflege in Deutschland auf drei wichtigen Säulen aufgebaut ist – Grundpflege, Behandlungspflege und Dienstleistungen wie die Verteilung von Essen und Getränken. Sollte die Person aus kulturellen oder religiösen Gründen eine Abneigung gegenüber beispielweise der Grundpflege haben, kommt eine Vermittlung nach Deutschland nicht zustande.

Bestätigung der Vita: Durch die Kooperationen mit zahlreichen medizinischen Einrichtungen im Heimatland der Bewerber stellen wir sicher, dass die im Lebenslauf angegebenen beruflichen Erfahrungen der Wahrheit entsprechen.

Integration: Da wir die Kandidaten mindestens 1 Jahr lang im Rahmen der Sprachvermittlungsphase betreuen, haben wir die Möglichkeit, die Eigenschaften der Bewerber genau zu beobachten und festzustellen, ob sie in der Lage sind, sich erfolgreich in die westliche Kultur zu integrieren.

Echtheit der Zertifikate und Nachweise: Erst nachdem wir uns über die o.g. Punkte vergewissert haben, werden unsere Vertriebsmitarbeiter*innen
informiert, dass die Bewerberin oder der Bewerber vermittlungsfähig und bereit für ein erstes Interview ist.

Die Vorauswahl beinhaltet außerdem
die Prüfung von Hintergründen, Motivation, Zukunftsplänen und Toleranz für andere Kulturen und Glaubensrichtungen. Außerdem muss der Bewerber das Grundgesetz akzeptieren und keine Vorbehalte gegenüber der Pflege am anderen Geschlecht haben. Der hierfür notwendige Persönlichkeitstest und die Prüfung der genannten Punkte realisieren wir innerhalb von 12 Monaten von unseren einzelnen Niederlassungen in den 8 Ländern, in denen wir tätig sind.

Sprachvermittlung

  • Die Sprachvermittlung von Anfängerstufe (A1) bis Mittelstufe (B2) wird vor der Ankunft organisiert,
  • Dieser Prozess dauert in der Regel 1 Jahr. Die Sprachschulung beginnt etwa 12 Monate vor dem Vorstellungsgespräch zwischen unseren Bewerber*innen und den potenziellen Arbeitgebern,
  • Unsere pädagogische Vorgehensweise sieht nicht nur vor bestimmte Bücher zu erlernen sondern geht weit darüber hinaus,
  • Wir gestalten Exkursionen in der Stadt, in denen die Teilnehmer wohnen. Jeder Teilnehmer ergreift die Rolle eines Reiseführers, um
    bestimmte Sehenswürdigkeiten in der deutsche Sprache zu präsentieren,
  • Wir haben unsere eigenen online Sprach-Cafés, in denen sich die Teilnehmer aus der 8 Niederlassungen weltweit miteinander auf Deutsch
    unterhalten und Sympathie für andere Kulturen zu entwickeln,
  • Nach dem Interview mit dem potenziellen Arbeitgeber bis zum Erhalt des Visums vergehen ca. 3 Monate. Währenddessen erhalten die Teilnehmer ein Crash Kurs mit Terminologien und Simulationen von Fachgesprächen,
  • Wir haben in Ägypten eine zertifizierte Methode für die Weiterbildung unserer internen Mitarbeiter zum „Training of the Trainer“ konzipiert.

 

Sprachprüfung

Es wird eine B2 Sprachprüfung durchgeführt. Unsere Niederlassungen in acht Ländern sind zum größten Teil zertifizierte Prüfungszentren von ECL. Vor der Anreise wird dem Arbeitgeber das B2 Zertifikat nachgewiesen.

Wir stellen nicht nur den Antrag auf Anerkennung der Ausbildung vor dem Online-Vorstellungsgespräch mit dem Arbeitgeber, sondern begleiten den Prozess auch bis zur Ausstellung eines Gleichwertigkeitsbescheides oder in der Regel eines Defizit-/Feststellungsbescheides, in welchem die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Referenzberuf beschrieben werden, um eine gezielte Weiterbildung zu ermöglichen und eine genaue Anpassungsmaßnahme festzulegen. Diese Anpassungslehrgänge im theoretischen und praktischen Bereich durchzuführen sind Teil unserer Dienstleistungen. In der Regel beantragen wir die Anerkennungsverfahren in Sachsen-Anhalt, da unser Bildungszentrum in diesem Bundesland ansässig ist.

Sollten Sie als Arbeitgeber außerhalb Sachsen-Anhalts ansässig sein, so gibt es für Sie 2 Optionen:

  1. Wir stellen für Sie den Antrag auf Anerkennung in dem Bundesland, in dem Sie ansässig sind. In diesem Fall kann der Teilnehmer an einer Anpassungsmaßnahme in der Schule des jeweiligen Bundeslandes in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat, teilnehmen.
  2. Wir stellen den Antrag auf Anerkennung in Sachsen-Anhalt, in dem der Teilnehmer am theoretischen Teil der Anpassungsmaßnahme in unserem Bildungszentrum in Sachsen-Anhalt teilnimmt. Der praktische Teil findet beim Arbeitgeber (Ihnen) statt. Die Berufsurkunde wird nach erfolgreicher Absolvierung.

Sobald wir uns vergewissert haben, dass der Bewerber folgende Punkte erfüllt, setzen wir uns mit dem potenziellen Arbeitgeber in Verbindung um ein Online-Vorstellungsgespräch zu organisieren

  1. B1* Sprachzertifikat vorhanden und kann auf B2 Sprachniveau kommunizieren
  2. Sämtliche notwendige Unterlagen für Behördengänge vor der Anreise bereits vorhanden
  3. Uns überzeugt, dass er für die Grundsätze der Pflege, besonders für die Grundpflege, bereit und geeignet ist
  4. Bestimmte Eigenschaften zu beherrschen, die darauf deuten, dass er die hiesigen kulturellen Aspekte respektieren kann

Face to Face

Wir nehmen an den Online Gesprächen teil, um evtl. Fragen die mit den Zeiten vor und nach der Anreise zu tun haben, zu beantworten.

Rückmeldung 

Wir würden uns darüber sehr freuen, wenn wir nach einigen Tagen nach dem Vorstellungsgespräch vom potenziellen Arbeitgeber erfahren, ob der Bewerber ausgewählt worden ist.

 

*B1 Sprachzertifikat ist für die Teilnahme an dem Interview notwendig. Bis zur Anreise vergehen ca. 3 Monate. Binnen dessen muss der Teilnehmer die B2 Prüfung ablegen. Es werden nur Teilnehmer empfohlen, bei denen unsere Lehrkräfte überzeugt sind, dass diese Teilnehmer die B2 Prüfung -vor Anreise- erfolgreich absolvieren können.

Umfassende Betreuung während des Visa Prozess Einreisevorkehrung:

Visa
Wir bereiten sämtliche Unterlagen vor und senden Ihnen diese zur Unterschrift zu:

  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis + Zusatzblatt A.
  • Stellenbeschreibung als Hilfskraft.
  • Stellenbeschreibung als Fachkraft.

 

Wir kümmern uns ebenfalls um:

  • Vorabzustimmung Arbeitserlaubnis.
  • Vorabzustimmung Aufenthaltsgenehmigung.
  • Arbeitsvertrag (vom Arbeitgeber direkt vorzubereiten). Wir geben Ihnen Ratschläge worauf Sie achten sollten bei der Formulierung bestimmte Punkte für die Zielgruppe ausländische Pflegekräfte.
  • Terminierung bei der jeweiligen Botschaft für die Beantragung der Einreisegenehmigung übernimmt ein ausgewähltes Team, welches ausschließlich für den Visa- und Einreiseprozess zuständig ist.
  • Sämtliche notwendige Unterlagen, die für den Antrag auf Visum notwendig sind, werden sorgfältig von uns vorbereitet.
  • Nach der Beantragung werden wir mit der betroffenen Behörde Kontakt aufnehmen, um den Stand der Bearbeitung zu erfahren. und um eventuelle Diskrepanzen zu beseitigen.

Wir haben seit der Gründung der Muttergesellschaft meineagentur24,  Februar 2004 bis dato jeden Antrag auf Einreisegenehmigung absolviert.

 

 

Einreisevorkehrungen
Die Teilnehmer einer Anpassungsmaßnahme kommen aus verschiedenen Ländern. Sobald die Visa für alle Teilnehmer erteilt wurden, sitzt die Zentrale in Deutschland sowie das Einreiseteam mit den Geschäftsleitungen der einzelne Niederlassungen in Verbindung um Folgendes zu klären:

  • Wichtige Informationen über Zollbestimmungen,
  • Welche Unterlagen die Teilnehmer aus dem Heimatland im Original mitbringen müssen. Welche Unterlagen bei der Passkontrolle am Ankunftsflughafen verlangt werden.
  • An welchem Flughafen in Deutschland alle Teilnehmer ankommen. Wer sie empfängt.
  • Unter welchen Telefonnummern die Teilnehmer unsere Mitarbeiter von CareLend erreichen können.
  • Wir planen es so, dass alle Teilnehmer an einem Tag und am selben Flughafen ankommen.

Wir informieren den Arbeitgeber über den Tag der Ankunft, die Wohnanschrift in Deutschland und geben die deutsche Telefonnummer von den Teilnehmern bekannt. Folgendes wird unsererseits unternommen:

  1. Ein Team wartet am Flughafen auf die Teilnehmer und bringen sie an den Standort des Bildungszentrums,
  2. Eine Einkaufspaket in Höhe von ca. 50€ (Essen, Getränke, SIM-Karte) wird als Geschenk bei der Ankunft an jeden Teilnehmer ausgegeben,
  3. Begleitung in die Unterkünfte und Verteilung der Willkommensmappe. Diese beinhaltet u.a. Hausordnung, wichtige Adressen und Kontaktdaten,
  4. Am darauffolgenden Tag besucht eine Mitarbeiterin des Bildungszentrums die Teilnehmer und führt ein Ortsbegehung mit ihnen durch,
  5. Austausch der Handynummern. In unserem Standort in Deutschland existiert eine Bereitschaft auch in der Nacht für Notfälle.
  6. Wahrnehmung weiterer Termine, die bereits vor der Anreise nach Deutschland vereinbart wurden:
    a) Einwohnermeldeamt
    b) Ausstellung eines deutschen Impfausweises (wichtige Impfungen wie z.B. Masern)
    c) Eröffnung eines Girokontos
    d) Evtl. Termin bei der Ausländerbehörde

Gemäß § 66a Absatz 1 des Gesetzes über die Pflegeberufe (PfIBG) vom 17. Juli 2017 (BGBI. I S. 2581) in der derzeit gültigen Fassung, besteht gemäß § 2 des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz – KrPEIG) vom 16.07.2003 (BGBl. I S. 1442) in der Fassung vom 31.12.2019 und im Sinne von § 6 Abs. 2 Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PfIBG) i. V. m. § 44 Abs. 2 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) die Möglichkeit, Antragstellern die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger“ bzw. “Pflegefachfrau / Pflegefachmann” zu erteilen, wenn sie eine Ausbildung außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes erworben haben.

Voraussetzungen dafür sind, dass es sich um eine abgeschlossene Ausbildung handelt und die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes im Vergleich zu der deutschen Ausbildung gegeben ist.

Ausländische Pflegekräfte mit ausländischen Abschlüssen – insbesondere aus EU-Drittländern – müssen bei der jeweiligen Landesbehörde einen Antrag auf Anerkennung ihrer Abschlüsse stellen (vor der Abreise nach Deutschland). In der Regel werden die Abschlüsse nicht mit einem deutschen Abschluss im Pflegebereich gleichgestellt. Demzufolge erhält der/die Antragsteller(in) bzw. der/die ausländische Pfleger(in) den sogenannten Defizitbescheid/ Feststellungsbescheid, somit hat der Pfleger/die Pflegerin die Möglichkeit, eine von
zwei Optionen auszuwählen:

Option 1: Teilnahme an der Kenntnisstandprüfung direkt nach der Anreise in Deutschland.
Option 2: Teilnahme an einer Anpassungsmaßnahme bei einem zertifizierten Träger solcher Maßnahmen

 

Option 1) Teilnahme an der Kenntnisstandprüfung direkt nach der Anreise in Deutschland

Diese Option können wir aus zwei Gründen nicht empfehlen:

Zwischen den 16 Bundesländern gibt es signifikante Unterschiede in den Lehrplänen im Gegensatz zu den internationalen Lehrplänen, was zu einem negativen Ergebnis der Prüfung kurz nach der Ankunft führen kann. Zudem kann es zu Unstimmigkeiten mit dem bereits vorhandenen Personal kommen, wenn die Pflegekraft aus dem Ausland gleich nach der Anreise mit der Tätigkeit als Hilfskraft beginnt. Das kann dass Arbeitsklima negativ beeinflussen. Aus diesen Grund empfehlen wir Option 2 …

Option 2) Teilnahme an einer Anpassungsmaßnahme bei einem zertifizierten Träger solcher Maßnahmen

Hier hat die Pflegekraft die Möglichkeit sich auf das Berufsleben in Deutschland vorzubereiten und sich bestmöglichst zu integrieren. Diese Maßnahme beinhaltet einen theoretischen Teil, wobei der/die Pfleger(in) am frontalen Unterricht teilnimmt, und einen praktischen Teil in einer medizinischen Einrichtung. Die Dauer der Anpassungsmaßnahme ist individuell und wird von der jeweiligen Landesbehörde festgelegt. Das Ziel dieser Anpassungsmaßnahme ist die Beseitigung von sämtlichen Defizite laut die Feststellungsbescheide durch die zuständigen Landesbehörden.

 

Unsere Vorgehensweise in Bezug auf die Anpassungsmaßnahme

  1. Die Teilnehmer unterschreiben einen Arbeitsvertrag (SV-pflichtige Tätigkeit) vor der Anreise. Beginn der Tätigkeit als Pflegekraft in Anerkennung ist parallel zu dem Beginn der Anpassungsmaßnahme,
  2. Da das Unternehmen CareLend Bildungsgesellschaft ein AZAV zertifiziertes Unternehmen ist, ist die Anpassungsmaßnahme für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer kostenfrei. Kosten werden gedeckt durch das Vorhandensein von ein Bildungsgutschein,
  3. Die Teilnehmer beginnen mit den Theorieteil der Anpassungsmaßnahme. Montags bis freitags je 7,5 Stunden für ca. 4 Monate ununterbrochen,
  4. Neben der Pflege Fächer, wird unsere Integrationsbeauftragte und ihre Mitarbeiter unterrichten begleitend zu den Anerkennungsprozessen in erster Linie über die Orientierung in Deutschland, kulturelle und politische Aspekte. Darüber hinaus bieten wir Deutschunterricht auf dem C1 Niveau in Fachsprache an. In zusätzlichen Treffen wird praktisches Wissen vermittelt,
  5. Während der Theorieteil werden die Pflegekräfte nicht im Betrieb des Arbeitsgebers erscheinen. Dadurch wird der Arbeitgeber bis zu 100% der Lohnkosten von der Bundesagentur für Arbeit während der Theorie Zeit finanziert,
  6. Selbstverständlich freuen sich der Teilnehmer sowie die Mitarbeiter von CareLend Bildungsgesellschaft die Arbeitgeber in der Schule zu jeder Zeit begrüßen zu können,
  7. Die Mitarbeiter von CLB pflegen stets Kontakt zu den Pflegeleitungen der Arbeitgeber, um aktuelle Feedback über den Stand der Entwicklung zu erhalten,
  8. Vor Ende des theoretischen Teiles der Anpassungsmaßnahme werden die Unterkünfte am Ort, an dem der Arbeitgeber ansässig ist, organsiert,
  9. Ebenfalls werden die Praxiseinsätze erneut besprochen und organsiert. Ein Besuch der Teilnehmer beim Arbeitgebers kurz vor Ende des
    theoretischen Teiles, ist empfehlungswert um sämtliche Belehrungen, Hausordnung, Arbeitsbekleidung, Namenschilder, etc. zu erledigen,
  10. Der Teilnehmer beginnt den praktische Teil der Anpassungsmaßnahme in der Abteilungen / Fachbereiche die von der zuständige Landesbehörde zugeordnet sind. D.h. der Teilnehmer wird die praktische Einsätze in verschiedene Abteilungen absolvieren müssen,
  11. Die Maßnahmeleiterin von CLB wird die Teilnehmer während der praktische Phase besuchen und Gespräche mit den Praxisanleitern
    vornehmen um einen reibungslose Ablauf zu gewährleisten
  12. Tag des Abschlussgespräches – welcher vor Beginn der APM vordefiniert ist, werden die Teilnehmer für eine Tag beurlaubt, um am Abschlussgespräch teilzunehmen. Bitte beachten Sie, dass die Maßnahme nicht mit einer Prüfung endet sondern mit einem Abschlussgespräch,
  13. CLB informiert die zuständige Landesbehörde über das Ergebnis des Abschlussgespräches. Sollte der Teilnehmer die APM erfolgreich abschließen, so wird die zuständige Landesbehörde informiert und um die Ausstellung der Berufsurkunde gebeten,
  14. Der Teilnehmer arbeitet bis zum Erhalt der Berufsurkunde, Erhalt der neuen Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung als Fachkraft,
    weiterhin als Hilfskraft weiter,
  15. Ab Erhalt der o.g. Befähigungsnachweise beginnt der Teilnehmer beim Arbeitgeber als Pflegefachmann/Pflegefachfrau zu arbeiten,

Dauer der Anpassungsmaßnahme in der Regel ca. 10 Monate ( 4 Monate Theorie und 6 Monte Praktikum )

Unterkünfte
Die CareLend GmbH unterstützt die Bewerber*innen bei der Suche nach geeignetem Wohnraum. Die Teilnehmer sich durch gemeinsame Sprachkurse und Chatgruppen kennen und entscheiden sich oft, in Wohngemeinschaften zusammenzuleben.

Wir ermitteln ihren Wohnbedarf und versuchen, passende Wohnungen bei mit uns kooperierenden Wohnungsgesellschaften. Diese Gesellschaften kennen die Bedürfnisse unserer Pflegekräfte und sind mit ihren besonderen Anforderungen befinden sich in der Nähe des Bildungszentrums, so dass die Arbeitswege zu Fuß maximal 15-20 Minuten betragen. Möbel können wir durch unser Integrationsnetzwerk oder über Kleinanzeigen vermitteln.

 

Vereinsarbeit
Der Geschäftsführer von CareLend GmbH, Herr Mohammed Behairy, hat gemeinsam mit einigen Menschen einen Verein ( Bienvenue e.V.) für die Integration und Inklusion ausländischer Kräfte gegründet. Der Verein Bienvenue e.V. in Borna organisiert weitere Begegnungs- und Ausflugsangebote, um die Pflegekräfte und deren Familien nachhaltig zu beheimaten. Im Dezember 2023 hat dieser Verein den Integrationspreis des Freistaat Sachsen erhalten. Herr Behairy hat den Verein initiiert, gegründet, begleitet bis zum Erhalt dieser Auszeichnung. Nun möchte er die Leitung des Vereins an jüngere Leute übergeben. Ab Juli 2024 ist er nicht mehr der Vorstandvorsitzender, allerdings steht er mit all seine Kraft zur Verfügung, um zahlreiche Projekte hinzuzufügen.

 

Weitere Aktivitäten in Sachen Betreuung
CareLend GmbH hat mit der Stadt Borna eine Kooperation vereinbart, um Erzieher aus dem Ausland zu gewinnen, sprachlich vorzubereiten, Anerkennungsverfahren absolvieren, mit dem Ziel mehr Kita-Plätze in Borna und Umgebung zu schaffen. Grund dafür: die Fachkräfte haben in der Regel Kindern im Kindergartenalter

Eine sehr gute Kooperation mit der hiesigen Wohnungsbaugesellschaft ist entstanden. Viele leer Räume sind durch das Projekt wieder belegt

Zahlreiche neue Geschäfte wurden in der Innenstadt neu eröffnet die Produkte verkaufen, die für bestimmte Nationalitäten interessant sind

Mehrere Pflegepersonen, die sich bereits in Deutschland befinden, haben von der hervorragende Betreuung in Borna und dem Umgang mit Pflegern aus dem Ausland gehört. Nun bevorzugen sie große Städte zu verlassen und nach Borna um zuziehen. Davon profitiert an erste Stelle der Patient, die ausländische Pflegekraft, Sana Kliniken Leipziger Land, Stadt Borna und Umgebung und selbstverständlich auch CareLend GmbH.

 

Dieses Projekt läuft auf unbegrenzte Zeit weiter. Selbstverständlich ist ,dass dieses Projekt an anderen Standorten –bundesweit- zu duplizieren ist.

 

Für Arbeitgeber: Bitte beachten Sie, dass wir gemeinsam mit Ihnen ab dem 4. Meilenstein beginnen werden. i.a.W.  Die ersten drei Meilensteine sind vor Auftragserteilung bereits abgeschlossen. Sie werden keine 1,5 Jahre auf das Vorstellungsgespräch warten müssen 

 

Für Arbeitnehmer: Bitte beachten Sie, dass, falls Sie sich bereits in Deutschland befinden, ab den Meilenstein Nr. 7 beginnen.