Sozialversicherungsrecht

Informationen zur Erwerbsmigration in die Pflege nach Deutschland - CareLend Die beste Vermittlungsagentur für Krankenschwestern und Krankenpfleger - Amtliche Informationen - Broschüre des KDA - Broschüre von Carelend - Beratung und Unterstützung - Förderungsmöglichkeiten - Qualitätsmerkmale von Sprachschulen - Erforderliches Sprachniveau - Beratungsangebote - Ausgleichsmaßnahmen - Anerkennungsverfahren - Beteiligungsmöglichkeiten - Migrationsberatung - Möglichkeiten der Zuwanderung - Sozialversicherungsrecht - Rechte und Pflichten von AN - Berufs- und Fachverbände - Aufgaben von Pflegekräften - Informationen zur Arbeitsmarktsituation - Informationen über „geregelte Berufe“

Das Unternehmen informiert die internationale Pflegekraft auf eine adressatengerechte Weise über das Sozialversicherungsrecht in Deutschland; insbesondere die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung und wie sie sich dazu weiter informieren kann.

 

  1. Sozialversicherungsrecht in Deutschland

Das deutsche Sozialversicherungsnetz basiert auf der Grundlage der Solidargemeinschaft bzw. der Solidarität.

Was heißt das im Einzelnen und was ist anders als teilweise in den Herkunftsländern?

Sobald Sie einen Arbeitsvertrag in Deutschland abschließen, werden sie automatisch Mitglied in verschiedenen Versicherungen.

Diese sind:

  • die Rentenversicherung
  • die Krankenversicherung
  • die Pflegeversicherung
  • die Arbeitslosenversicherung

Dementsprechend wird ein fester Prozentsatz Ihres Gehalts als Abgaben zur Sozialversicherung direkt von Ihrem Gehalt abgezogen. Diese Abgaben fließen in die Kasse der Sozialversicherungen.

Aktuell betragen die Sozialabgaben prozentual:

Im Gegenzug werden Sie dank der Versicherungen finanziell unterstützt, wenn Sie erkranken oder Ihre Arbeit verlieren.

Daher sollten Sie nicht verwundert sein, wenn nicht den Entgelt erhalten, das im Arbeitsvertrag steht.

Frage hierzu beantworten wir Ihnen bereits schon in Ihrem Herkunftsland, natürlich auch, nachdem Sie in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.

 

Was sind diese einzelnen Versicherung und welchen Zweck erfüllen diese?

Das wichtige vorab: Die eingezahlten Beiträge gehen nicht verloren, sie dienen jetzt der Sicherung des Lebensunterhaltes.

Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist der Zweig der Sozialversicherung, welcher der Alterssicherung dient. Auch Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Renten an Hinterbliebene sowie Rehabilitationsleistungen zur Aufrechterhaltung der Erwerbsfähigkeit werden von der gesetzlichen Rentenversicherung erbracht.

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist eine finanzielle Unterstützung für Personen, die arbeitslos sind. Dadurch wird das Grundeinkommen der Betroffenen gesichert. Sie ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung und somit eine Pflichtversicherung.

Die bekannteste Leistung der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung ist das Arbeitslosengeld, der Lohnersatz während der Arbeitslosigkeit. Daneben umfasst die Arbeitslosenversicherung auch Leistungen zur beruflichen Rehabilitation und Unterstützung bei der Aufnahme von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen.

Eine Arbeitslosenversicherung ist eine der Sozialversicherungen, die das vorrangige Ziel hat, arbeitssuchenden Personen während ihrer Arbeitssuche das Einkommen zu sichern.

Eine weitere wichtige Aufgabe ist es arbeitslose Personen bei Bedarf auch bei Ihren Fort- und Weiterbildungen zu unterstützen.

Krankenversicherung

Aufgabe der Krankenversicherung ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern sowie die Versicherten aufzuklären, zu beraten und auf eine gesunde Lebensführung hinzuwirken.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind sogenannte “Solidargemeinschaften”. Das bedeutet, alle Mitglieder zahlen abhängig von ihrer Leistungsfähigkeit (Einkommen) in das System ein, aus dem auch ärmeren oder mittellosen Mitgliedern die gleichen einheitlichen Leistungen zur Verfügung gestellt werden.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung wurde am 1. Januar 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Es gilt eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten. Alle, die gesetzlich krankenversichert sind, sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Pflegeversicherung dient der Absicherung des Pflegebedarfs.

 

  1. Wo finden Sie noch Informationen zu diesem Thema

Als Beispiel können Sie ausführliche Informationen auf der Webseite:

https://www.make-it-in-germany.com

 

Um sich ein Bild davon zu machen, wieviel Geld Sie Nettolohn verdienen können, nutzen Sie die Webseite

www.nettolohnrechner.de

 

 

Zurück