Förderungsmöglichkeiten

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Das Unternehmen informiert die internationale Pflegekraft auf eine adressatengerechte Weise über Förderungsmöglichkeiten zum Spracherwerb, z.B. die DeuFöV, und wie sie sich dazu weiter informieren kann.

 

  1. Sprachnachweise für die Einreise

Als internationale Pflegekraft müssen Sie für Ihre Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, wie bereits beschrieben, einen Sprachnachweis im Form eines Deutsch Sprachzertifikats mit mindestens B1 nach GER* erbringen.

Dies ist im Fachkräfte Einwanderungsgesetz (FEG) ist festgelegt.

Nach Ihrer Einreise in die BRD müssen Sie im Laufe der Zeit, bis zur Aufnahme Ihrer Arbeit, mindestens ein B2 Level erreicht haben.

Die Kosten können unterschiedlichen Stellen gefördert werden.

 

  1. Förderungsmöglichkeiten von Sprachkursen

Um Ihre Sprachkenntnisse auszubauen, sollten Sie nach Ihrem B1 Kurs die nächste Sprachstufe absolvieren. In diesem Fall B2.

Als zugewanderte Person, die beabsichtigt hier eine berufliche Anpassungsqualifizierung zu durchlaufen, haben Sie in Deutschland mehrere Möglichkeiten der finanziellen Förderungen Ihres Sprachkurses.

Hierzu zählen:

DeuFöV

Die Abkürzung DeuFöV umfasst die “Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung” und bildet die in Deutschland bestehende gesetzliche Grundlage für durchzuführende Sprachkurse.

In diesen Kursen wird berufsbezogenes Deutsch vermittelt. Diese Kurse können von allen durch das BAMF** zugelassene Sprachschulen anbieten.

BAMF geförderte Kurse

Das BAMF bezahlt unterschiedliche Kurse. Zu diesen zählen z.B.

  • Intensivsprachkurs Deutsch
  • Sprachkurs zur Studienvorbereitung
  • Sprachkurs zur Vorbereitung auf die Berufsausbildung

Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit fördert die Teilnahme an Sprachschulen z.B. mit dem sogenannten Bildungsgutschein.

Wenn Sie keine Förderung in Anspruch nehmen können, können Sie auch regionale private Sprachschulen kontaktieren.

Im Einzugsgebiet der CareLend GmbH – Borna finden sich folgende BAMF zugelassenen Sprachschulen:

SBH Südost GmbH

Jahnstr. 24a
4552 Borna

VHS Leipziger Land
Jahnstr. 24a
4552 Borna

Weitere private und zugelassene Sprachschulen finden Sie unter:

https://www.11880.com/suche/sprachschule/sachsen

 

Informationen zu Fördermöglichkeiten und Kostenzuschüsse entnehmen Sie bitte von der Seite der BAMF:

www.bamf.de unter

https://www.bamf.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Expertensuche_Formular.html?cl2Categories_Bereich=integration&cl2Categories_Typ=antrag+anmeldung+formular+informationsblatt+merkblatt+mitteilungsblatt+nachweis+erklaerung+vordruck+vollmacht&cl2Categories_Themen=integrationskurse+integrationskurseasylbewerber&sortOrder=dateOfIssue_dt+desc&pageLocale=de&cl2Categories_Zielgruppe=zugewanderteteilnehmende

 

 

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