Das Unternehmen informiert die internationale Pflegekraft auf eine adressatengerechte Weise über die in Deutschland zur Verfügung stehenden Optionen und Wahlmöglichkeiten bei Ausgleichsmaßnahmen. Herausgestellt werden dabei die Qualität der Maßnahmen, die zugrundeliegenden didaktischen Konzepte und die mögliche Verknüpfung mit dem Arbeitsplatzangebot.
- Optionen und Wahlmöglichkeiten bei Ausgleichsmaßnahmen
Ihre Berufsabschluss in der Pflege, den Sie in Ihrer Heimat erworben, wurde nur teilweise anerkannt. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit Ihre Defizite mit einem individuell abgestimmten Anpassungslehrgangs zu kompensieren.
Alternativ besteht die Möglichkeit, eine Kenntnisprüfung (direkt bzw. mit einem vorangegangenen Vorbereitungskurs) abzulegen.
Sowohl die Kenntnisprüfung als auch die Anpassungslehrgänge können bisher nur in Deutschland, also nach der Einreise, abgelegt werden.
Die Entscheidung, ob ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung absolviert werden soll, um die Unterschiede auszugleichen, obliegt der Pflegefachperson, also Ihnen als Anwerber.
Daher ist es sinnvoll, wenn die Sie durch ein Unternehmen, wie die CareLend GmbH, über beide Wahlmöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile aufgeklärt und beraten werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich von Anerkennungsberatungsstellen über das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ (IQ) im In- und Ausland beraten zu lassen.
- Worauf Sie bei der Wahl des geeigneten Bildungsanbieters achten sollten!
Die Feststellung der Unterschiede bezüglich konzeptioneller und didaktischer Konzepte der jeweiligen Bildungsträger und deren Maßnahmen ist für die ausländische Pflegekraft sehr schwierig.
Deshalb ist ein entsprechendes Prüfsiegel des Unternehmens, bei dem sich die Pflegekraft bewirbt, ein sehr wichtiger Entscheidungsfinder.
Auch der Nachweis eines funktionierenden Qualitätsmanagementssystems sind bei der Wahl hilfreich.
In Deutschland müssen sich Bildungseinrichtungen, die von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Maßnahmen durchführen, entsprechend zertifiziert sein.
Für Unternehmen, die internationale Pflegekräfte anwerben, ist das RAL Gütezeichen ein weiterer Qualitätsnachweis für Bewerber.
Ausländische Pflegekräfte mit ausländischen Abschlüssen – insbesondere aus EU-Drittländern – müssen bei der jeweiligen Landesbehörde einen Antrag auf Anerkennung ihrer Abschlüsse stellen (am besten vor der Abreise nach Deutschland). In der Regel werden die Abschlüsse nicht mit einem deutschen Abschluss im Pflegebereich gleichgestellt. Demzufolge erhält der /die Antragsteller(in) bzw. der/die ausländische Pfleger(in) den sogenannten Defizitbescheid.
- Vor- und Nachteile der einzelnen Qualifizierungswege
Nach Einsicht Ihrer ausländischen Abschlüsse, die Sie aus dem EU-Ausland (EU Drittländer) mitgebracht haben, hat die zuständige Behörde “Defizite” festgestellt und Ihnen den sogenannten Defizitbescheid ausgestellt.
Um Ihre Defizite zu beheben, müssen Sie an einer Ausgleichsmaßnahme teilnehmen.
Dies bedeutet, dass Sie frühzeitig Absprachen mit möglichen Bildungsträgern treffen, die am besten die genannten Qualitätsnachweise aufweisen. Hier sollten Sie nun besprechen, welcher Weg für Sie der Beste ist:
Ein Anpassungslehrgang oder ein Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung.
1) Teilnahme an der Kenntnisstandprüfung direkt nach der Anreise in Deutschland.
Wenn Sie sich nach Rücksprache mit dem Bildungsträger für diese Ausgleichsqualifizierung entscheiden sollten, sollten Sie folgendes berücksichtigen:
- es gibt Unterschiede zwischen den internationalen Lehrplänen und den Lehrplänen in den 16 Bundesländern der BRD.
- Der Vorbereitungskurs kann entsprechend in der kurzen Zeit die Defizite nicht beheben
- Dies bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit, dass der Antragsteller diese mündliche und schriftliche Prüfung besteht, eher gering ist.
Wir als CareLend empfehlen daher den zweiten Weg.
2) Teilnahme an einer Anpassungsmaßnahme bei einem zertifizierten Träger solcher Maßnahmen.
Die Dauer der Anpassungsmaßnahme ist individuell verschieden und wird von der jeweiligen Landesbehörde festgelegt.
Diese Maßnahme beinhaltet einen theoretischen Teil und fachpraktischen Teil.
Der Unterricht wird von Fachpersonal (Medizinpädagogen, Lehrkräften aus dem Pflegebereich) vermittelt und findet als Gruppenmaßnahme statt.
Dieser Kenntnisvermittlung folgt eine betriebliche Phase, in der Sie Ihren praktischen Teil in einer medizinischen Einrichtung (Krankenhaus oder andere Pflegeeinrichtung) absolvieren.
Das Ziel der Anpassungsmaßnahme ist die Beseitigung sämtlicher theoretischer und praktischer Defizite der ausländischen Abschlüsse, die von der zuständigen Landesbehörde festgestellt wurden
- Die Anpassungsqualifizierung bei der CareLend Bildung GmbH – Weißenfels
(als Beispiel)
Die CareLend Bildungs GmbH ist nach entsprechend zertifiziert und weist ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem auf.
Der theoretische Teil der Anpassungsmaßnahme wird in der Pflegeschule der CareLend Bildungs GmbH in Borna durchgeführt. Unterrichtet wird hier im Frontalunterricht und in Gruppenarbeit
Dem theoretischen Teil folgt der praktische Teil in einer medizinischen Einrichtung. Meistens ist dies die Pflegeeinrichtung mit der vorab ein Arbeitsvertrag unterschrieben wurde.
Die Anpassungsmaßnahme dauert 10 Monate (4 Monate Theorie und 6 Monate Praktikum).
- Welche Möglichkeiten haben Sie in der Stadt Weißenfels und Umgebung.
Hier finden Sie eine Liste von Anbietern:
- Bildungszentrum Leipziger Land (Sana Klinik Pflegeschule):
https://www.bildungszentrum-leipzigerland.de/
- CareLend Bildung GmbH
- Muster einer Anpassungsmaßnahmen zum Vergleich (Weißenfels)
Abkürzung: APM = Anpassungsmaßnahme
APM-Dauer Theorie |
in der Regel 4 volle Monate |
APM-Dauer Praktisch |
in der Regel 6 volle Monate |
Unterrichtsstunden in der Theorie Zeit |
07:00 – 14:30 täglich Mo.-Fr. |
Unterrichtsstunden in der praktischen Zeit |
8 Stunden täglich Mo.-Fr. (arbeiten am Wochenende und Feiertage möglich) |
Theorie Ort in Weißenfels |
CareLend Bildungsgesellschaft mbH
|
Praktikum |
Beim jeweiligen Arbeitgeber |
Gruppengröße |
20 Teilnehmer |
Herkunftsland die Krankenpfleger |
u.a. Marokko, Tunesien, Ägypten, Indien und Pakistan, Ukraine …. |
Ziel der APM |
sämtliche von der entsprechenden Landesbehörde festgestellten und in dem “Defizit Bescheid” erfassten Defizite der ausländischen Abschlüsse zu beseitigen. |
Abschlusszeugnis |
Berufsurkunde als Fachkraft in Gesundheits- und Krankenpflege (bis 2024 danach als Pflegefachmann/-frau) |
Gültigkeitsbereich der Berufsurkunde |
Bundesweit |
Gültigkeitsdauer der Berufserlaubnis |
Unbefristet |
Voraussetzungen |
Sprachlevel B2 bei Beginn der APM, abgeschlossene Pflegeausbildung im Heimatland. Zur Info wir setzen eine extra Voraussetzung bzgl. Berufserfahrung: mind. 2 Jahre Berufserfahrung (i.d.R. haben die Kandidaten 5 Jahre Durchschnittlich Erfahrung |
Kursgebühren |
Wird durch einen Bildungsgutschein seitens der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. |
Buchbar ab |
Sofort |
Arbeitsverhältnis vor der APM |
Um ein Visum nach Deutschland erhalten zu können, muss die ausländische Pflegekraft bereits einen Arbeitsvertrag als Hilfskraft im Pflegebereich vorweisen. Allerdings ist der Beginn der Arbeit und demzufolge Beginn der Gehaltszahlung an den Beginn der APM gekoppelt. Arbeitsvertrag ist befristet bis zur Absolvierung der APM. |
Arbeitsverhältnis nach der APM |
Sobald die APM erfolgreich abgeschlossen ist, wird die zuständige Landesbehörde informiert. Es dauert ca. 3 Wochen bis zu der Ausstellung der Berufsurkunde. Bis dahin ist der Pfleger weiterhin als Hilfskraft eingestellt. Sobald eine Berufsurkunde vorhanden ist, wird ein nahtloser Übergang in den Arbeitsvertrag als Fachkraft vorgenommen. Arbeitsvertrag ist unbefristet. |
Betreuung nach der APM |
24 Monate in allen Belangen, beruflicher sowie privater Natur seitens CareLend GmbH und deren Netzwerk. |
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