Das Unternehmen legt für den konkreten Vermittlungsfall eine detaillierte Leistungsbeschreibung und Preisübersicht vor und weist aus, dass der deutsche Arbeitgebende alle Anwerbekosten trägt. Bereits geleistete Eigenbeteiligungen (z.B. für Qualifizierungsmaßnahmen) von Pflegekräften an Dritte sind nach Vorlage eines Zahlungsnachweises vom Arbeitgebenden aus Deutschland zum Abschluss eines Arbeitsvertrags zurückzuerstatten.
Der Auftraggeber/Arbeitgebende zahlt an CareLend GmbH einen Pauschalbetrag in Höhe von EUR 4.500 (netto). Mit diesem Betrag sind die Leistungen von CareLend GmbH im Zusammenhang mit allen Aktivitäten der Einreisevorkehrungen abgegolten. Die Zahlung erfolgt erst nach der Vollendung der gesamte Einreisevorkehrungen UND Beginn des ersten Tages der Anpassungsmaßnahme.
Eine darüber hinausgehende Vergütung schuldet das Krankenhaus nur, wenn:
- der ausländischen Pflegekraft die Berufserlaubnis/ Berufsurkunde für die Tätigkeit als Gesundheits- und Krankenpfleger in Deutschland erteilt wird
- der ausländischen Pflegekraft nach Erhalt der deutschen Berufserlaubnis als Gesundheits- und Krankenpfleger beim Auftraggeber auf der Grundlage eines entsprechenden Arbeitsvertrags als Fachkraft begonnen hat
Beim Vorliegen der in Satz a und b genannten Voraussetzungen zahlt der Auftraggeber an CareLend GmbH einen Betrag in Höhe von 2 Brutto-Monatsgehälter. Alternative Zahlungsmodalitäten gern nach Absprache.
Wie aus der vorausgegangenen Aufstellung ersichtlich, zahlt alle anfallenden Kosten der Arbeitgebende in Zusammenarbeit mit CareLend.
Die Pflegekraft wird zu keiner Zeit materiell an der Berufsanerkennung beteiligt.
Bereits geleistete Zahlungen für eventuelle Anerkennungen sind in diesem Falle auszuschließen.
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