Praxisplätze anbieten. Pflegefachkräfte kennenlernen. Personal gewinnen.

10 Praktikumsplätze im Jahr = 1 kostenfreie Fachkräftevermittlung

Werden Sie Praxispartner der CareLend Bildungsgesellschaft mbH und begleiten Sie internationale Pflegefachkräfte auf ihrem Weg zur beruflichen Anerkennung in Deutschland.

Für die betriebliche Lernphase in der stationären Akutpflege suchen wir bundesweit Krankenhäuser und Kliniken, die unseren Teilnehmenden geeignete Einsatzmöglichkeiten anbieten.

Ihr Beitrag: Praktikumsplätze mit jeweils 240 Zeitstunden, flexibel über das Jahr verteilt.

Ihr zusätzlicher Vorteil: Für jedes vereinbarte Jahreskontingent von zehn Praktikumsplätzen erhalten Sie über die CareLend GmbH eine internationale Pflegefachkraft kostenfrei vermittelt.

Keine zehn Plätze gleichzeitig. Keine Verpflichtung zur Einstellung der Praktikumsteilnehmenden.

Eine Kooperation mit zwei Möglichkeiten zur Personalgewinnung

1. Pflegefachkräfte im eigenen Haus kennenlernen

Während des Praxiseinsatzes erleben Sie die Teilnehmenden im tatsächlichen Stationsalltag: im Umgang mit Patientinnen und Patienten, in der Zusammenarbeit mit Ihrem Team und bei der Umsetzung ihrer bisherigen Kenntnisse.

Entsteht auf beiden Seiten Interesse an einer späteren Beschäftigung, stimmen wir eine mögliche Übernahme gemeinsam ab. Dabei klären wir vorab bestehende Arbeitsverhältnisse oder bereits vereinbarte Arbeitgeberbindungen. Die berufliche Entscheidung der Pflegekraft bleibt selbstverständlich ihre eigene. Dieses Vorgehen ist auch in unserer vorliegenden Kooperationsgrundlage vorgesehen.

2. Zusätzlich eine kostenfreie Vermittlung erhalten

Unabhängig davon, ob Sie jemanden aus dem Praktikum übernehmen, erhalten Sie für jeweils zehn vereinbarte Praktikumsplätze im Kalenderjahr eine zusätzliche kostenfreie Fachkräftevermittlung.

Vereinbartes JahreskontingentZusätzlicher Vorteil für Ihr Krankenhaus
10 Praktikumsplätze à 240 Zeitstunden1 kostenfreie Fachkräftevermittlung
20 Praktikumsplätze à 240 Zeitstunden2 kostenfreie Fachkräftevermittlungen
30 Praktikumsplätze à 240 Zeitstunden3 kostenfreie Fachkräftevermittlungen

Die kostenfreie Vermittlung wird in Zusammenarbeit mit der CareLend GmbH, Trägerin des Gütezeichens „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“, umgesetzt. Die CareLend GmbH ist im Verzeichnis der Gütezeichenträger aufgeführt. Faire Anwerbung Pflege Deutschland

Die zusätzliche Vermittlung ist kein Ersatz für eine mögliche Übernahme aus dem Praktikum – sie ist ein eigenständiger Vorteil Ihrer Kooperation.

Wen Sie in Ihrem Krankenhaus begleiten

Bereits im Herkunftsland ausgebildete Pflegefachkräfte

Unsere Teilnehmenden verfügen über eine abgeschlossene Pflegeausbildung in ihrem Herkunftsland. Sie beginnen bei uns keine klassische Berufsausbildung, sondern absolvieren einen Anpassungslehrgang im Rahmen der Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses.

Sprachlich und fachsprachlich vorbereitet

Die für diese Kooperation vorgesehenen Teilnehmenden reisen in der Regel mit Deutschkenntnissen auf B2-Niveau nach Deutschland ein. Während der theoretischen Lehrgangsphase vertiefen sie außerdem ihre pflegerische Fachsprache und die Kommunikation im deutschen Berufsalltag.

Theoretische Vorbereitung vor dem Praxiseinsatz

Vor der praktischen Phase durchlaufen die Teilnehmenden die theoretische Unterrichtsphase bei der CareLend Bildungsgesellschaft mbH. Die betriebliche Lernphase dient dazu, vorhandene Kenntnisse und neu erarbeitete Inhalte im Versorgungskontext anzuwenden und weiterzuentwickeln.

Aktive Mitarbeit mit Anleitung

Die Teilnehmenden können entsprechend ihrem individuellen Kompetenzstand, den vereinbarten Lernzielen und den betrieblichen Vorgaben unter Anleitung und Aufsicht mitarbeiten.

Die Lernphase ersetzt jedoch weder die reguläre Personalbesetzung noch die erforderliche fachliche Anleitung. Die Kooperationsgrundlage sieht ausdrücklich eine qualifizierte Praxisanleitung und eine dokumentierte Leistungseinschätzung vor.

Was die kostenfreie Fachkräftevermittlung umfasst

Für die zusätzliche Vermittlung übernehmen wir die vereinbarten Anwerbe- und Vorbereitungsleistungen. Dazu gehören:

LeistungsbereichBestandteil unseres Angebots
Internationale RekrutierungGewinnung und Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten
Sprachliche VorbereitungSprachqualifizierung und Sprachprüfung
Dokumente und AnerkennungsverfahrenÜbersetzungen, Dokumentenmanagement sowie Vorbereitung und Begleitung des Anerkennungsprozesses
Visum und EinreiseVorbereitung und Begleitung des Visum- und Einreiseprozesses
Anreise und TätigkeitsaufnahmeOrganisation der Anreise und Begleitung bis zur Aufnahme der vereinbarten Tätigkeit

Die vereinbarten Anwerbe- und Vermittlungskosten werden weder Ihrem Krankenhaus noch der vermittelten Pflegekraft berechnet.

Arbeitsentgelt und die üblichen Arbeitgeberaufwendungen bei einer Beschäftigung sind hiervon zu unterscheiden. Den konkreten Leistungsumfang und die Finanzierung einer gegebenenfalls noch erforderlichen Anpassungsmaßnahme halten wir gesondert schriftlich fest.

Vermittlung innerhalb eines Monats

Wir vereinbaren die kostenfreie Vermittlung innerhalb eines Monats vertraglich. Den Fristbeginn, das gesuchte Profil und die Voraussetzungen halten wir eindeutig im Kooperationsvertrag fest.

Die Vermittlungsfrist ist von gegebenenfalls noch erforderlichen Einreise-, Anerkennungs- oder Beschäftigungsschritten zu unterscheiden. Den tatsächlichen Arbeitsbeginn stimmen wir anhand des Status der jeweiligen Pflegekraft mit Ihnen ab.

Flexible Praxisplätze statt zehn gleichzeitiger Einsätze

Sie müssen nicht zehn Personen auf einmal aufnehmen.

Wir starten dreimal jährlich Anpassungslehrgänge. Die praktischen Einsatzzeiträume werden gesondert geplant und mit Ihren Kapazitäten abgestimmt.

Ein Jahreskontingent kann beispielsweise so verteilt werden:

Vereinbartes EinsatzfensterZahl der Teilnehmenden
Erstes Einsatzfenster3
Zweites Einsatzfenster3
Drittes Einsatzfenster4
Jahreskontingent insgesamt10

Dies ist ein Planungsbeispiel, kein verbindlicher Kalender. Auch kleinere Gruppen oder einzelne aufeinanderfolgende Einsätze können vereinbart werden.

Jeder Praktikumsplatz bezieht sich auf eine Person mit einem Akutpflegeeinsatz von 240 Zeitstunden – nicht auf einen ganzjährig besetzten Arbeitsplatz.

Was die Teilnehmenden in der Akutpflege lernen sollen

Die praktische Lernphase ist mehr als eine Hospitation. Sie soll passende Lerngelegenheiten bieten, in denen die Teilnehmenden pflegerische Situationen erfassen, Maßnahmen begründen und durchführen sowie ihr Handeln dokumentieren und reflektieren.

Die Grundlage bilden der jeweilige Defizit- beziehungsweise Feststellungsbescheid, der abgestimmte Einsatzplan und unser Praxisbegleitheft. Dieses macht ausdrücklich deutlich, dass ein Anpassungslehrgang nicht sämtliche Inhalte einer Erstausbildung erneut umfasst.

Themenbereiche aus unserem Praxisbegleitheft

ThemenbereichBeispiele für Lerngelegenheiten
1. Pflegesituationen erkennen, erfassen und bewertenPflegeanamnese, Beobachtung des Gesundheitszustands, Vitalzeichen, Schmerzen, Mobilität, Ernährung und pflegerische Risiken erfassen und dokumentieren.
2. Pflegemaßnahmen auswählen, durchführen und auswertenMaßnahmen passend zur Pflegesituation planen, vorbereiten und durchführen; Reaktionen beobachten und Ergebnisse auswerten.
4. Bei Rehabilitationskonzepten mitwirkenSelbstständigkeit und Mobilität fördern, geeignete Hilfsmittel einbeziehen und mit anderen Berufsgruppen zusammenarbeiten.
7. Pflegehandeln an Qualitätskriterien und Rahmenbedingungen ausrichtenPflegestandards, Hygiene, Dokumentation, Übergaben, Visiten sowie Aufnahme und Entlassung kennenlernen und in den Pflegeprozess einordnen.
8. Bei medizinischer Diagnostik und Therapie mitwirkenUntersuchungen vorbereiten und begleiten, bei angeordneten Maßnahmen mitwirken sowie Beobachtungen dokumentieren und weitergeben.
9. Lebenserhaltende SofortmaßnahmenNotfallsituationen erkennen, Alarmierungswege kennenlernen und die eigene Rolle innerhalb der betrieblichen Notfallabläufe verstehen.
11. Berufliche Entwicklung und WeiterentwicklungDas Nachweisheft führen und sich mit Fortbildungsmöglichkeiten und beruflichen Strukturen beschäftigen.

Wichtig: Das Praxisbegleitheft begleitet auch die stationäre Langzeitpflege und die ambulante Pflege. Die Tabelle ist deshalb kein pauschaler Pflichtkatalog, den jedes Krankenhaus vollständig innerhalb von 240 Stunden abarbeiten muss. Welche Inhalte im jeweiligen Akutpflegeeinsatz abzudecken sind, wird anhand der individuellen Vorgaben festgelegt. Die Vorlage unterscheidet die drei Einsatzbereiche ausdrücklich.

Aus einem aufgeführten Lerninhalt folgt außerdem keine pauschale Befugnis zur selbstständigen Durchführung einer Tätigkeit.

Klare Aufgaben für beide Kooperationspartner

Ihr Krankenhaus gestaltet die praktische Lernumgebung

Ihre Einrichtung ermöglicht passende Praxissituationen, stellt die erforderliche Anleitung sicher und begleitet den Lernfortschritt.

Dazu gehören insbesondere die betriebliche Einweisung, die Bereitstellung erforderlicher Arbeits- und Schutzkleidung, die fachliche Anleitung sowie die Dokumentation von Leistungen und Fehlzeiten. Diese Aufgaben sind in unserer vorliegenden Rahmenvereinbarung beschrieben.

CareLend begleitet die Weiterbildung

Die CareLend Bildungsgesellschaft mbH stellt das Praxisbegleitheft bereit, stimmt den Weiterbildungsablauf mit der Einsatzstelle ab und kontrolliert die Weiterbildungsnachweise. Unsere Rahmenvereinbarung sieht außerdem Praxisbegleitungen in Präsenz und/oder online vor.

Die Teilnehmenden dokumentieren und reflektieren ihren Lernfortschritt

Die Teilnehmenden besprechen ihre Lernziele mit der Praxisanleitung, bearbeiten Lernaufgaben und führen ihre Nachweise. Das Praxisbegleitheft wird regelmäßig gemeinsam durchgesehen.

So entsteht eine Zusammenarbeit mit klaren Zuständigkeiten – ohne den tatsächlichen Anleitungsaufwand Ihrer Klinik kleinzureden.

Häufige Fragen zur Krankenhauskooperation

Zur praktischen Lernphase

1. Handelt es sich um Auszubildende oder um bereits ausgebildete Pflegekräfte?

Es handelt sich um Personen mit einer im Ausland abgeschlossenen Pflegeausbildung, die einen Anpassungslehrgang zur beruflichen Anerkennung absolvieren.

Sie befinden sich damit nicht in einer regulären deutschen Erstausbildung. Zugleich darf eine abgeschlossene Ausbildung im Herkunftsland nicht automatisch mit einer bereits erteilten deutschen Berufserlaubnis gleichgesetzt werden. Den jeweiligen Anerkennungsstand klären wir vor dem Einsatz.

2. Wie lange dauert der Akutpflegeeinsatz?

Der für diese Kooperation vorgesehene Einsatz umfasst 240 Zeitstunden je Person.

Bei acht anrechenbaren Stunden pro Einsatztag entspricht das rechnerisch 30 Einsatztagen. Bei 40 Stunden pro Woche wären es sechs Wochen. Die tatsächliche Kalenderdauer richtet sich nach dem vereinbarten Einsatzplan.

Die 240 Stunden sind im Praxisbegleitheft ausdrücklich dem Bereich Akutpflege zugeordnet.

3. Müssen die Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt liegen?

Nein. Für diese Kooperation suchen wir Krankenhäuser bundesweit.

Entscheidend sind die Eignung des konkreten Einsatzortes und die dort vorhandenen Lernmöglichkeiten. Die maßgebliche Verordnung stellt bei der Wahl des praktischen Einsatzortes insbesondere auf den entsprechenden Versorgungsbedarf der Patientinnen und Patienten ab. Die konkrete Zuordnung stimmen wir vorab ab. Gesetze im Internet

4. Welche Stationen kommen infrage?

Gesucht werden Einsatzmöglichkeiten in der stationären Akutversorgung, die zu den individuellen Lernzielen passen.

Bitte teilen Sie uns mit, welche Fachabteilungen und Stationen verfügbar sind. Wir gleichen deren Möglichkeiten mit den erforderlichen Inhalten ab. Aus der Bezeichnung „Krankenhaus“ allein ergibt sich noch nicht, dass jede dortige Station für jeden Teilnehmenden geeignet ist. Gesetze im Internet

5. Wie viel Praxisanleitung ist vorgesehen?

Unsere vorliegende Rahmenvereinbarung sieht mindestens zehn Prozent der Einsatzzeit als Praxisanleitung vor. Bei 240 Zeitstunden sind das mindestens 24 Stunden.

Die konkrete Organisation und die Anforderungen an die eingesetzte Praxisanleitung werden vor Beginn des Einsatzes abgestimmt. Die Angabe beschreibt unsere vorliegende Kooperationsgrundlage.

6. Welche Gespräche müssen geführt werden?

Das Praxisbegleitheft sieht Erst-, Zwischen- und Abschlussgespräche vor, die dokumentiert werden.

Dabei werden Lernziele und Aufgaben vereinbart, Fortschritte reflektiert und die erreichten Kompetenzen eingeschätzt. Entsprechende Dokumentationsbögen sind Bestandteil des Hefts.

7. Welche Nachweise sind zu führen?

Vorgesehen sind insbesondere die Dokumentation der erworbenen Kompetenzen, die Gesprächsprotokolle, die Lernaufgaben und die monatlichen Anwesenheitsnachweise.

Das Tätigkeitsraster unterscheidet zwischen „in Schule besprochen“, „in Praxis angeleitet“ und „selbstständig durchgeführt“ und enthält ein Feld für die Unterschrift der Praxisanleitung. Diese Einträge dokumentieren den Lernstand; sie ersetzen keine individuelle Festlegung der zulässigen Tätigkeiten.

Die Anwesenheitsliste erfasst unter anderem Dienst, geleistete Stunden, Abwesenheitsgründe und Unterschriften.

8. Müssen die Teilnehmenden zusätzliche Lernaufgaben bearbeiten?

Ja. Das Praxisbegleitheft sieht eine Lernaufgabe pro Monat vor.

Die Aufgabe wird gemeinsam mit der Praxisanleitung ausgewählt. Neben den enthaltenen Vorschlägen können geeignete Situationen aus dem jeweiligen Krankenhaussetting genutzt werden.

9. Müssen wir Schulnoten vergeben?

Nach dem Praxisbegleitheft ist eine Vergabe von Schulnoten nicht erforderlich. Eine interne Nutzung eines Notensystems zur Darstellung der Entwicklung ist dort als Möglichkeit genannt.

Erforderlich bleiben die fachliche Rückmeldung und die Dokumentation. Der Abschlussbogen enthält eine Beurteilung „bestanden / nicht bestanden“ sowie die Bestätigung, dass das Ergebnis mit der teilnehmenden Person besprochen wurde.

10. Wie begleitet CareLend den Einsatz?

Unsere vorliegende Rahmenvereinbarung sieht eine regelmäßige Kontrolle der Weiterbildungsnachweise und mindestens zwei Praxisbegleitungen in der Einsatzstelle – in Präsenz und/oder online – vor.

Termine und Durchführung stimmen wir mit Ihrer Einrichtung ab. Die Praxisbegleitung durch CareLend ist von der laufenden Praxisanleitung innerhalb der Klinik zu unterscheiden.

11. Was geschieht bei Fehlzeiten oder Schwierigkeiten?

Fehlzeiten werden dokumentiert und dem Bildungsträger unverzüglich gemeldet. Auch fachliche oder organisatorische Schwierigkeiten sollten frühzeitig mit uns besprochen werden.

Auf dieser Grundlage werden die nächsten Schritte und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen abgestimmt. Eine automatische Anrechnung ausgefallener Stunden wird mit dieser Kooperation nicht zugesagt. Die Meldepflicht und die Leistungseinschätzung einschließlich Fehlzeiten sind in der Rahmenvereinbarung vorgesehen.

Zu Kontingent, Vermittlung und Kosten

12. Müssen wir mindestens zehn Plätze anbieten, um kooperieren zu können?

Auch einzelne Plätze oder kleinere Kontingente sind für die praktische Qualifizierung wertvoll und können mit uns besprochen werden.

Der besondere Vorteil der zusätzlichen kostenfreien Fachkräftevermittlung ist an jeweils zehn vereinbarte Praktikumsplätze im Kalenderjahr geknüpft.

13. Müssen zehn Plätze gleichzeitig verfügbar sein?

Nein. Das Kontingent kann über mehrere Einsatzzeiträume verteilt werden.

Gemeinsam legen wir fest, wie viele Personen Ihre Einrichtung gleichzeitig begleiten kann und in welchen Zeitfenstern die Einsätze stattfinden.

14. Ist die zusätzliche Vermittlung von einer Übernahme aus dem Praktikum abhängig?

Nein.

Eine mögliche Übernahme einer Praktikumsteilnehmerin oder eines Praktikumsteilnehmers und die zusätzliche kostenfreie Vermittlung sind zwei getrennte Möglichkeiten.

Die zusätzliche Vermittlung erhalten Sie aufgrund des vereinbarten Jahreskontingents – unabhängig davon, ob Sie jemanden aus den Praxiseinsätzen einstellen.

15. Können wir eine Person aus dem Praktikum einstellen?

Grundsätzlich kann eine spätere Beschäftigung möglich sein, wenn beide Seiten Interesse haben.

Bitte nehmen Sie vor einem konkreten Vertragsangebot Kontakt mit uns auf. Gemeinsam klären wir den Anerkennungsstand und eventuell bestehende Arbeitsverhältnisse oder verbindliche Zusagen. Die freie Arbeitsplatzwahl der Pflegekraft wird dadurch nicht eingeschränkt.

16. Bedeutet „kostenfrei“, dass unsere Klinik überhaupt keine Aufwendungen hat?

Nein. Kostenfreie Kooperation bedeutet nicht aufwandsfreie Praxisbegleitung.

Für die Praxisplatzkooperation berechnet CareLend keine Kooperations- oder Vermittlungsgebühr. Ihre Einrichtung bringt jedoch die notwendigen betrieblichen Ressourcen ein, insbesondere Anleitung, Einweisung und Dokumentation.

Die vorliegende Rahmenvereinbarung sieht vor, dass die durch eigenes Fachpersonal entstehenden Praktikumskosten nicht dem Bildungsträger in Rechnung gestellt werden.

Bei einer späteren Einstellung sind Arbeitsentgelt und Arbeitgeberaufwendungen selbstverständlich von der kostenfreien Vermittlung zu unterscheiden.

17. Müssen wir den Praktikumsteilnehmenden ein Gehalt zahlen?

Hier muss zwischen Einsatzstelle und Arbeitgeber unterschieden werden.

Die vorliegende Rahmenvereinbarung sieht eine gegebenenfalls bestehende Vergütung durch den Arbeitgeber vor, nicht durch eine davon getrennte Praktikumseinsatzstelle. Ist Ihre Klinik selbst Arbeitgeber, ist dies eine andere Konstellation.

Die konkrete Beschäftigungs- und Vergütungssituation wird deshalb vor dem Einsatz schriftlich geklärt. Eine pauschale Aussage für sämtliche Teilnehmenden wäre nicht zutreffend.

18. Was bedeutet die Vermittlung innerhalb eines Monats?

Die Ein-Monats-Frist wird vertraglich vereinbart. Im Vertrag werden der Fristbeginn, das Anforderungsprofil und der zugesagte Vermittlungserfolg konkret beschrieben.

Ob die betreffende Pflegekraft bereits in Deutschland ist, die Berufsurkunde schon besitzt oder zunächst eine Anpassungsmaßnahme absolviert, wird transparent angegeben. Vermittlung, Einreise, Anerkennung und Arbeitsbeginn werden nicht als identische Schritte dargestellt.

Zur Organisation

19. Müssen wir Unterkunft bereitstellen?

Eine Unterkunftsmöglichkeit kann die Organisation eines bundesweiten Einsatzes erleichtern. Sie ist aber nicht automatisch Bestandteil der von Ihnen angebotenen Praxisplätze.

Ob Unterkunft benötigt wird, wer sie organisiert und wer die Kosten trägt, wird vor dem Einsatz abgestimmt. Die vorliegende Rahmenvereinbarung nennt eine freiwillige Unterstützung etwa bei Unterkunft oder Mobilität, enthält aber keine allgemeine Unterkunftszusage für sämtliche Einsätze.

20. Wie werden Versicherung und Haftung geregelt?

Die Zuordnung von Unfallversicherung und Haftpflichtschutz sowie die Zuständigkeiten im Schadensfall müssen vor Beginn des konkreten Einsatzes geklärt und schriftlich festgehalten werden.

Für die Abstimmung berücksichtigen wir insbesondere die konkrete Beschäftigungs- und Vertragskonstellation. Eine pauschale Aussage, dass sämtliche Risiken automatisch durch CareLend abgedeckt seien, ist nicht Bestandteil dieses Angebots.

21. Wie beginnen wir die Zusammenarbeit?

Teilen Sie uns zunächst Ihre möglichen Einsatzbereiche, Zeiträume und Kapazitäten mit.

Anschließend stimmen wir die fachliche Eignung der Einsatzstelle, die Praxisanleitung, die organisatorischen Voraussetzungen und gegebenenfalls ein Jahreskontingent ab. Auf dieser Grundlage wird die Kooperation schriftlich vereinbart.

Eine erste Anfrage ist unverbindlich.

Lassen Sie uns Ihre Möglichkeiten besprechen

Wie viele Praxisplätze kann Ihr Krankenhaus im Jahr anbieten?

Ob einzelne Einsatzmöglichkeiten oder ein festes Jahreskontingent: Wir freuen uns darauf, mit Ihnen eine passende Zusammenarbeit zu entwickeln.

Praxisplätze unverbindlich anbieten

CareLend Bildungsgesellschaft mbH

Ansprechpartner: Mohammed Behairy

E-Mail: info@cl-bildung.de

Telefon: 03443 8969120. CareLend Bildungsgesellschaft mbH

Die zusätzliche Fachkräftevermittlung erfolgt in Zusammenarbeit mit der CareLend GmbH.