AGB
Allgemeine Geschäftsbedingung
CareLend GmbH
Feldstr. 4a
06667 Weißenfels – Germany
vertreten durch den Geschäftsführer Mohammed Behairy
§1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten nur für die unter Punkt b) und c) aufgeführten Rechtsgeschäfte und Aufträge über Beratungs- und Serviceleistungen von CareLend GmbH (nachfolgend wir oder uns mit ihrem Vertragspartner/Geschäftspartner. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie durch die CareLend GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
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Vertragspartner/Geschäftspartner sind alle juristischen Personen, die in Bezug auf die Vermittlung und Anwerbung von internationalen Pflegekräften in einer direkten Vertragsbeziehung mit dem zu prüfenden Unternehmen stehe
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An erster Stelle sind wir ein Dienstleister für die Integration von internationalen Fachkräften (nachfolgend Kandidaten), wählen nach einem präzisen Auswahlverfahren passende Kandidaten für den Pflegeberuf aus und organisieren deren Transfer von Marokko, Tunesien, Ägypten und GCC-Ländern, nach Deutschland
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Wir erbringen als Berater Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Personalvermittlung für die Allgemeinpflege, sowie deren Ausbildungs- und Anerkennungsprozess. Die Dienstleistungen beinhalten neben der allgemeinen Beratung auch die Planung, Begleitung und Umsetzung von Einzelprojekten, wie Gutachten Vermittlung, Rekrutierung, Sprachweiterbildungen von Fachkräften, Behördenmaßnahmen und Dokumentenhandling.
§2 Vertragsabschluss
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Nach dem ersten Geschäftskontakt zwischen der CareLend GmbH und dem Auftraggeber werden die getroffenen Vereinbarungen in aller Regel in Einzelverträgen schriftlich niedergelegt, der die Details der Dienstleistungsvereinbarung regelt.
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Die Auftragserteilung kann durch den Auftraggeber sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Durch eine schriftliche Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zustande.
§3 Grundsätze bei der Vermittlung von Fachkräften aus dem Ausland
Die nachfolgenden Grundsätze sind ausnahmslos Bestandteil aller Rechtsgeschäfte und müssen von den Vertragsparteien (nachfolgend VP) schriftlich zugestimmt werden.
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Die VP bekennen sich zu einer fairen und ethisch vertretbaren Anwerbe- und Vermittlungspraxis nach den Prinzipien des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland”:
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Schriftlichkeit für die Überprüfbarkeit:
Sämtliche Anwerbungs- und Vermittlungsprozesse werden schriftlich festgehalten, um eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation zu gewährleisten. -
Unentgeltlichkeit des Vermittlungsprozesses für Pflegefachpersonen:
Der gesamte Vermittlungsprozess erfolgt kostenfrei für die Pflegefachpersonen. Wir verpflichten uns, weder direkte noch indirekte Vermittlungskosten noch Kosten für unmittelbar mit der Vermittlung zusammenhängende Leistungen von der Pflegekraft zu erheben. Sämtliche anfallenden Vermittlungskosten werden ausschließlich vom Arbeitgeber getragen – gemäß dem Employer-Pays-Prinzip. Dieses Prinzip gilt für die gesamte Dienstleistungskette -
Begrenzung des wirtschaftlichen Risikos für Pflegefachpersonen:
Wir setzen uns dafür ein, das wirtschaftliche Risiko für Pflegefachpersonen zu minimieren. Es werden keinerlei direkte oder indirekte Vermittlungskosten oder Kosten für unmittelbar mit der Vermittlung zusammenhängende Leistungen erhoben. -
Transparenz zu Strukturen, Leistungen und Kosten:
Alle relevanten Strukturen, angebotenen Leistungen und anfallenden Kosten werden offen und verständlich kommuniziert, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten -
Nachhaltigkeit und Partizipation:
Wir fördern nachhaltige Ansätze und binden alle Beteiligten aktiv in den Vermittlungsprozess ein, um langfristig tragfähige und partizipative Lösungen zu realisieren. -
Gesamtverantwortung für die vollständige Dienstleistungskette:
Wir übernehmen die Gesamtverantwortung für sämtliche Prozessschritte entlang der Dienstleistungskette und stellen sicher, dass alle Abläufe unseren ethischen und qualitativen Standards entsprechen.
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Die VP bekennen sich zur Einhaltung des WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel und rekrutieren nicht in Ländern, die auf der aktuell geltenden WHO Health Workforce Support and Safeguards List aufgeführt sind.
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Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards
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Die VP bekennen uns zur uneingeschränkten Einhaltung und Förderung international anerkannter Menschenrechtsstandards. Insbesondere verpflichten wir uns zur Einhaltung folgender Standards:
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CareLend definiert Vorgaben mit Mindestanforderungen zu Menschen-, Migrations- und Arbeitsrechten für seine Geschäftspartner und Gesprächspartnerinnen. Es gelten alle von der Bundesrepublik Deutschland getragenen internationalen Konventionen.
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Die VP bekennen sich zu dem Employer-Pays-Prinzip. Dies bedeutet, dass wir in unseren Vermittlungsverträgen mit Pflegefachpersonen ausdrücklich auf die Aufnahme von Bindungs- und Rückzahlungsverpflichtungen, soweit sie in direktem Zusammenhang mit den Kosten der Vermittlung stehen und die nicht mit den Kriterien des Gütesiegels “Faire Anwerbung Pflege Deutschland” vereinbar sind verzichten. Zudem erfolgt keine Vermittlung in Arbeitsverträge, die Bindungs- und Rückzahlungsverpflichtungen, die sich auf die Kosten für die Vermittlung beziehen, für die Pflegefachpersonen vorsehen.
§4 Prüfvorbehalt und Einhaltung der vertraglichen Vorgaben
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Prüfvorbehalt:
CareLend behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Einhaltung der festgelegten Vorgaben sowie der Grundsätze durch alle VP grundsätzlich zu überprüfen. Dieser allgemeine Prüfvorbehalt dient der Sicherstellung, dass sämtliche Beteiligte den hohen ethischen und qualitativen Standards gerecht werden. Sobald konkrete Anzeichen oder Hinweise auf einen möglichen Verstoß gegen die vertraglichen Vorgaben vorliegen, behalten wir uns vor, anlassbezogen eine detaillierte Prüfung der betreffenden VP durchzuführen. Dabei können zusätzliche Nachweise und Belege eingefordert werden, um die Einhaltung der vereinbarten Standards zu verifizieren. -
Kündigungsrecht bei wiederholter Nichteinhaltung:
Sollte es wiederholt zu Verstößen gegen die Bestimmungen dieser AGB und der Grundsätze kommen, behält sich der Anbieter das Recht vor, das Vertragsverhältnis mit der betroffenen VP fristlos zu kündigen. Sollte es sich um einen erstmaligen Verstoß handeln wir der VP ein Nachbesserungsrecht eingeräumt.
§5 Kündigung und Rücktritt
Eine ordentliche Kündigung des Vertrages durch den Kunden ist ausgeschlossen. Pflegekräfte haben das Recht, den Vertrag ordentlich mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Beide Vertragsparteien haben das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB. Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen. CareLend behält sich vor, die Einhaltung dieser Vorgaben durch den Kunden zu überprüfen. Bei einem Verstoß gegen die festgelegten Verhaltensrichtlinien ist CareLend berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung entfällt eine Rückzahlung der entstandenen Kosten durch die Pflegekraft in folgenden Fällen:
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Beendigung während der ersten 50 Unterrichtseinheiten
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Kündigung aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer Schwangerschaft
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Vertragsauflösung aufgrund höherer Gewalt
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Verlust eines nahen Familienmitglieds (Elternteil, Geschwister, Kinder)
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Nachweislicher Verstoß des Unternehmens gegen die Kriterien des Anforderungskatalogs zum Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“
Erfolgt die vorzeitige Vertragsbeendigung aus einem Grund, den die Pflegekraft selbst zu vertreten hat, behält sich CareLend das Recht vor, tatsächlich angefallene Kosten gemäß §§ 346 ff. BGB zurückzufordern.
Die Zusammenarbeit gilt als seitens des Kunden beendet, wenn
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der Kunde den Vertrag aufgrund eines in seiner Verantwortungs- und Risikosphäre liegenden Grundes kündigt oder
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der Dienstleister den Vertrag aus einem von dem Kunden zu vertretenden wichtigen Grund kündigt und der Dienstleister den Kunden vor der Kündigung erfolglos abgemahnt hat, soweit nicht eine Abmahnung entbehrlich ist, oder
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der Kunde ohne Kündigung des Vertrages die weitere Zusammenarbeit mit dem Dienstleister ausdrücklich oder konkludent endgültig ablehnt oder
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der Kunde die Anpassungsmaßnahme schuldhaft nicht beginnt oder schuldhaft nicht erfolgreich beendet oder
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der Kunde auf eine mindestens der Textform entsprechende Aufforderung des Dienstleisters um Vornahme einer zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Dienstleisters erforderlichen Handlung oder Abgabe einer entsprechenden Erklärung innerhalb einer in der Aufforderung mitgeteilten angemessenen – mindestens aber sechs Wochen dauernden – Frist nicht reagiert und der Dienstleister den Kunden in dem Aufforderungsschreiben darauf hinweist, dass die nicht fristgerechte Reaktion auf die Aufforderung als Erklärung auf Beendigung der Zusammenarbeit durch den Kunden angesehen wird (§ 308 Nr. 5 BGB).
§6 Rückzahlungsverpflichtung im Fall eines vorzeitigen Ausstiegs der Pflegefachperson aus dem Sprachkurs im Heimatland
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Eine Rückzahlungsverpflichtung im Fall eines vorzeitigen Ausstiegs der Pflegefachperson aus dem laufenden Sprachkurs im Herkunftsland ist nur dann zulässig, wenn der Ausstieg aus Gründen erfolgt, die die Pflegefachperson zu vertreten hat.
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Der Pflegefachperson wird ein monatliches Kündigungsrecht sowie die Möglichkeit zur Ratenzahlung eingeräumt.
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Ausstiegsfälle, bei denen keine Rückzahlung verlangt werden darf:
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Während der ersten 50 Unterrichtseinheiten,
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Wenn das Programm aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden muss,
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Im Falle einer Schwangerschaft,
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Bei höherer Gewalt,
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Bei Verlust eines nahen Familienmitgliedes,
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Bei nachweislichem Verstoß des Unternehmens gegen die Kriterien aus dem Anforderungskatalog zum Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“.
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In die Rückzahlungssumme dürfen ausschließlich tatsächlich angefallene Kosten für folgende Leistungen aufgenommen werden, die bis zum Zeitpunkt des Ausstiegs im Herkunftsland angefallen sind:
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Die Teilnahme am Sprachkurs im Herkunftsland,
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Die Sprachprüfung im Herkunftsland,
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Ggf. an die Pflegefachperson geleistete Zahlungen zur Sicherung des Lebensunterhalts während des Spracherwerbs im Herkunftsland,
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Die Verwaltungsgebühren für Übersetzungen, Beglaubigungen, Visa sowie die Gleichwertigkeitsfeststellung.
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Die maximal anfallende Rückzahlungssumme beträgt 2.000 EUR.
§7 Pooling und Matching
Matching ist ein erfolgreicher Abgleich von Arbeitsplatzanforderungen mit persönlichen
Eigenschaften, Kompetenzen und Wünschen der Kandidaten um diesen Job.
Während der Rekrutierungsrunde werden alle potenziellen Kandidaten zu einem Pool gesammelt, damit ein optimales Matching gewährleistet werden kann.
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Der Kandidat wird beim Start des Sprachunterrichts noch kein Matching mit einem Arbeitgeber erhalten.
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Diese erfolgt erst später bei der Rekrutierungsrunde.
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Die Wünsche des Kandidaten für das Matching werden abgefragt und für die geplante Rekrutierung mit dem zukünftigen Arbeitgeber berücksichtigt. Dem Arbeitgeber wird auch darauf hingewiesen, bei seiner Auswahl des Kandidaten, auf die Wünsche zu achten.
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Falls in der geplanten Rekrutierungsrunde mit einem konkreten Arbeitgeber es nicht zu einem Matching kommt, wird ein neues Matching vereinbart. Es werden keinerlei Kosten in Verbindung mit dem Sprachunterricht für die Kandidaten entstehen.
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Wir übernehmen alle, die zum Vermittlungsprozess zugehörige Kosten, solange noch kein Arbeitgeber für die Kandidaten während der Rekrutierungsrunde, gefunden wurde.
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Wir verpflichten uns und gewährleisten dem Kandidaten einen für ihn, nach seinen Matching- Kriterien, geeigneten Arbeitgeber zu finden.
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Die Pflegefachperson ist nicht verpflichtet, jeden von der CareLend GmbH vorgeschlagenen Arbeitsplatz oder Arbeitgeber anzunehmen. Eine freie Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung bleibt jederzeit gewahrt. Die Ablehnung eines angebotenen Arbeitsplatzes durch die Pflegefachperson führt nicht zu Sanktionen, Strafzahlungen oder anderen nachteiligen Konsequenzen und kann ohne Grund erfolgen.
§8 Integration und Sprachweiterbildungen
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Wir betreuen und beaufsichtigen Kurse, Schulen und Verwaltungen für die passenden Kandidaten den o.g. Ländern
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Zudem bieten wir eigene Sprachweiterbildungskurse für das B1 und B2 Niveau sowie Integrations- und Kulturkurse für die Kandidaten in Deutschland an, um eine/n erfolgreiche/n Anerkennung und Ausbildungsabschluss zu fördern.
§9 Ausbildungs- und Anerkennungsprozess sowie Anerkennungsverfahren
Der Anerkennungsprozess beginnt mit dem Anerkennungsverfahren durch die zuständigen Behörden und Institutionen. Sie prüfen die Gleichwertigkeit der ausländischen schulischen und beruflichen Qualifikation, die dazu mit der Qualifikation eines deutschen Referenzberufs verglichen wird. Die ausländische schulische und berufliche Qualifikation wird als gleichwertig anerkannt, wenn keine wesentlichen Unterschiede zur deutschen Qualifikation bestehen. Weitere Voraussetzungen sind persönliche Eignung und deutsche Sprachkenntnisse. Wird eine Teilanerkennung ausgestellt, wird eine Anpassungsmaßnahme entsprechend des amtlichen Bescheides nach der Einreise durchgeführt, um die benötigte Vollanerkennung zu erlangen. Beim Ausbildungsprozess reichen wir den Antrag des Kandidaten bei den zuständigen Behörden ein. Nach einem Anerkenntnis der Dokumente, vermitteln wir die Kandidaten an die passenden Ausbildungsbetriebe.
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Der Arbeitgeber stellt für die Dokumentenabwicklung einen Ansprechpartner zur Verfügung
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Damit wir zeitnah die Abwicklung der nötigen Behördenschritte veranlassen können
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Gemäß § 40 Abs. 3 S. 3 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) haben antragstellende Personen die Möglichkeit, zwischen einer Kenntnisprüfung und einem Anpassungslehrgang zu wählen, um vorhandene Qualifikationsdifferenzen auszugleichen. Es wird dabei ausdrücklich betont, dass die Entscheidung über die Wahl der Ausgleichsmaßnahme der Pflegefachkraft frei obliegt.
§10 Pflichten der Vertragsparteien
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CareLend Solution verpflichtet sich, den Auftrag gewissenhaft und sorgfältig zu erfüllen und alle notwendigen Maßnahmen zur Suche nach geeigneten Kandidaten zu ergreifen.
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Der Auftraggeber verpflichtet sich, der CareLend GmbH bei der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen nach bestem Ermessen zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller benötigten Informationen.
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Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit CareLend GmbH enge, transparente Absprachen zu führen. Die Konformität von Dokumenten und Maßnahmen wird schriftlich fixiert
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Der Auftraggeber verpflichtet sich, zum Arbeitsplatzangebot, ein verschriftlichtes betriebliches Integrationsmanagementkonzept nach dem DKF Pilotstandards vorzulegen und sorgt für dessen genaue Umsetzung, damit Probleme präventiv eingeschränkt werden.
Dieses Konzept muss entsprechend der DKF Pilotstandards folgende Gliederungspunkte umfassen:
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Vorwort / Einleitung
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Vorbereitungen nach der Anwerbung
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Einarbeitung anpassen
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Ankommen und die ersten Tagen
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Team-building begleiten
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Unterstützung beim Relocation Management
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Kompetenzen erweitern
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Integrationsmanagement etablieren
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Konflikte auffangen
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Patenschaften und Mentoring
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Gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen
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Anerkennungsprozess organisieren
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mit Kündigung und Abwerbung umgehen
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Das jeweilige Konzept wird Kandidatinnen und Kandidaten zum Arbeitsplatzangebot vorgelegt. Das jeweilige Konzept wird als Anhang Bestandteil des Arbeitsvertrages. Bei der Umsetzung des jeweiligen Konzeptes werden bestehende Betriebs- oder Personalräte beteiligt.
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Der Auftraggeber verpflichtet sich Maßnahmen und Instrumente zur betrieblichen und sozialen Integration, zur Sprachförderung und zur Begleitung bei der Einarbeitung vorzuhalten
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Der Auftraggeber verpflichtet sich keine Bindungs- und Rückzahlungsvereinbarungen mit den Pflegekräften abzuschließen, die den Vorgaben von Carelend, dem Gütesiegel “Faire Anwerbung Deutschland” oder dem deutschen Arbeitsrecht entgegenstehen
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Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Pflegekräfte mindestens im Rahmen der geltenden Tarifverträge zu entlohnen.
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Der Pflegefachperson dürfen keine Kosten für unmittelbar mit der Vermittlung zusammenhängende Leistungen entstehen. Deshalb verpflichtet sich Arbeitgeber gemäß dem Bestellerprinzip für die im Rahmen der Rekrutierung anfallenden Kosten aufzukommen.
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Die CareLend GmbH verpflichtet sich Zahlungen die trotz Verbots von der Pflegefachperson an Geschäftspartner gezahlt worden und unter das Employer Pays Prinzip fallen, zu erstatteten (Zahlungsverbot).
§11 Beschwerdemanagement
Zur Entgegennahme von Beschwerden haben wir ein spezieller Beschwerdekanal unter beschwerde@careland.de eingerichtet. Frau Fichtler kümmert sich um die Klärung Ihres Anliegens. Nach Eingang Ihrer Beschwerde erhalten Sie in der Regel umgehend eine Eingangsbestätigung per E-Mail, spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen. Wir prüfen den Sachverhalt und planen und veranlassen angemessene Maßnahmen. Innerhalb einer Frist von vierzehn Werktagen erhalten Sie eine Rückmeldung und werden per E-Mail über das Ergebnis informiert. Die Bearbeitung erfolgt unter Berücksichtigung der Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes.
§12 Geheimhaltung/Verschwiegenheitsklausel
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Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der vertraglichen Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
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Wir verpflichten uns, die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
§13 Vergütung und Zahlungsfristen
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Die Vergütung ist das Entgelt für die im Vertrag fixierte Dienstleistung. Es gilt der im Vertrag genannte Preis
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Für die Kandidaten ist der Service von der CareLend GmbH entgeltfrei
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Falls und soweit die aufgeführten Leistungen nicht nach Abs. 2 vergütungspflichtig sind, sind diese für den Kunden kostenlos.
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Der Pflegefachperson dürfen keine Kosten für unmittelbar mit der Vermittlung zusammenhängende Leistungen entstehen. Deshalb verpflichtet sich Arbeitgeber gemäß dem Bestellerprinzip für die im Rahmen der Rekrutierung anfallenden Kosten aufzukommen.
§14 Gewährleistung
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Ist die Leistungserbringung in mehrere Abschnitten unterteilt, so erhält der Auftraggeber schriftlich Benachrichtigungen zum Arbeitsfortschritt.
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Bei einer Verzögerung der Dienstleistung durch äußere, nicht schuldhafte, Einflüsse vereinbaren wir einen Ersatztermin für die Leistung, in einem angemessenen Zeitraum
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Wird die Dienstleistung durch die CareLend GmbH schuldhaft nicht vertragsgemäß erbracht, ist sie verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erfüllen.
§15 Haftung
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Die Haftung der CareLend GmbH beschränkt sich bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten lediglich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
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Die CareLend GmbH haftet nicht für den Erfolg der Vermittlungstätigkeit oder für von Kandidaten verursachte Schäden. Für Schäden, die auf Falschaussagen oder die Verschwiegenheit von Bewerbern bei Einstellungsgesprächen zurückzuführen sind, ist jede Haftung ausgeschlossen.
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Die in diesem Abschnitt niedergelegte Haftungsbeschränkung gilt nicht für datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen.
§16 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
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Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen und des Vertrages bedürfen der Schriftform.
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Die Grundsatzerklärung und gegebenenfalls zugehörige Dokumente werden regelmäßig geprüft und aktualisiert. (Letzter Aktualisierungsstand ist in der Fußzeile der jeweiligen Dokumente festgeschrieben)
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Die Grundsatzerklärung und ggf. zugehörige Dokumente werden auf Vietnamesisch zur Verfügung gestellt
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Leipzig.
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Sind einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Version 2.1.0.